Hallo Frau Bader, ich habe seit dem 01.06.2012 eine neue Festanstellung begonnen. Da wir einen Kinderwunsch haben und ich leider in 12/2011 eine Fehlgeburt hatte stellt sich mir nun die Frage ob ich gekündigt werden könnte aufgrund von Schwangerschaft? Ich habe 6 Monate Probezeit und danach einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Wie verhält sich dies nun in bzw. nach der Probezeit? Eine weitere Frage wäre bezüglich dem Beschäftigungsverbot. Mein FA wird mich sicherlich wg. meiner FG in meiner nä. SW krank schreiben bzw. ein Besch.verbot aussprechen. Ist es richtig, dass der AG bei Besch.verbot weiterhin den vollen Lohn zahlen muss und dieser Lohn auch - im Gegensatz zum Krankengeld ab dem 43.Tag - voll bei der Elterngeldberechnung mit angerechnet wird? Vielen dank vorab für Ihre Antwort;-)
von su1983 am 25.06.2012, 11:36