Kündigung wg. Schwangerschaft möglich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung wg. Schwangerschaft möglich?

Hallo Frau Bader, ich habe seit dem 01.06.2012 eine neue Festanstellung begonnen. Da wir einen Kinderwunsch haben und ich leider in 12/2011 eine Fehlgeburt hatte stellt sich mir nun die Frage ob ich gekündigt werden könnte aufgrund von Schwangerschaft? Ich habe 6 Monate Probezeit und danach einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Wie verhält sich dies nun in bzw. nach der Probezeit? Eine weitere Frage wäre bezüglich dem Beschäftigungsverbot. Mein FA wird mich sicherlich wg. meiner FG in meiner nä. SW krank schreiben bzw. ein Besch.verbot aussprechen. Ist es richtig, dass der AG bei Besch.verbot weiterhin den vollen Lohn zahlen muss und dieser Lohn auch - im Gegensatz zum Krankengeld ab dem 43.Tag - voll bei der Elterngeldberechnung mit angerechnet wird? Vielen dank vorab für Ihre Antwort;-)

von su1983 am 25.06.2012, 11:36



Antwort auf: Kündigung wg. Schwangerschaft möglich?

Hallo, ob Sie in der Probezeit kündbar sind, hängt vom Vertrag ab. Entweder Befristung auf Probezeit und dann neuer Vertrag= AG kann mit Probezeit beenden "Normale" Probezeit, also einfach nur Kündigungserleichterung= keine Kü in SS Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.06.2012



Antwort auf: Kündigung wg. Schwangerschaft möglich?

Eine FG ist eine traurige Sache, hatte ich auch schon, aber sicherlich keine Begründung für ein BV in der Folgeschwangerschaft. Unkündbar bist Du, wenn Du schwanger bist, damit hat sich die Probezeit dann sozusagen erledigt :-) Viel Glück dass es rasch wieder klappt und dann auch gut geht.

von Mogli18 am 25.06.2012, 11:41



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