Hallo,
Ich möchte mir nach der Elternzeit eine neue Stelle suchen. Meine vorherige Stelle ist nicht mit den Betreuungszeiten in der Krippe kombinierbar. Kann ich vom Arbeitgeber eine Kündigung verlangen, um eine Sperre beim Arbeitslosengeld zu umgehen, falls sich nichts Neues ergibt? Oder ist die fehlende Betreuung mein Problem und ich muss kündigen? Wann müsste ich das dem Arbeitgeber und dem Arbeitsamt mitteilen?
Vielen Dank
von
Inimaxi
am 10.03.2017, 13:41
Antwort auf:
Kündigung wegen fehlender Kinderbetreuung
Hallo,
Sie müssen kündigen. Vllt bekommen Sie bei der Begründung keine Sperre
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.03.2017
Antwort auf:
Kündigung wegen fehlender Kinderbetreuung
Die fehlende Kinderbetreuung ist in erster Linie dein Problem. Allerdings soll dein Arbeitgeber auf deine familiären Belange Rücksicht nehmen, wenn das möglich ist und dir entgegenkommen.
Wenn es trotzdem nicht möglich ist, dann musst du das frühzeitig ankündigen und das so auch mit dem Arbeitsamt kommunizieren.
Es ist dann deine Aufgabe zu kündigen.
Mitglied inaktiv - 10.03.2017, 14:43