Hallo Frau Bader,
ich arbeite 15 Stunden die Woche als Zahnmedizinische Fachangestellte in einer Zahnarztpraxis. Die Praxis wird leider wegen Ruhestand zum 31.08.17 geschlossen. Habe jetzt aber erfahren, dass ich schwanger bin (6. Woche). Wer ist denn dann für die Zahlung zuständig? Bekomme ich Arbeitslosengeld, darf ja quasi als Zahnmedizinische Fachangestellte in der Stuhlassistenz nicht mehr arbeiten und bin sozusagen "unvermittelbar"?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
von
Grizabella81
am 21.06.2017, 14:29
Antwort auf:
Kündigung wegen Betriebsschließung
Hallo,
wenn die Praxis schließt, kann Ihr Arbeitgeber eine Ausnahmegenehmigung erwirken und Ihnen trotzdem kündigen.
Dann bekommen Sie Arbeitslosengeld 1.
Ein generelles Beschäftigungsverbot liegt nicht vor, sie können ja auch anders eingesetzt werden, zum Beispiel am Empfang oder in der Desinfektion.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.06.2017
Antwort auf:
Kündigung wegen Betriebsschließung
Auf jeden Fall muss dein Arbeitgeber dich auf den 31.08. kündigen.Wenn du die Schwangerschaft inzwischen bekannt gegeben hast, dann läuft die Kündigung legal über die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz.
Vermittelbar bist du nur als ZFA für die Rezeption.
Mitglied inaktiv - 21.06.2017, 15:17