Hallo Frau Bader,
zu folgender Problematik hätte ich gern eine Information. Ich habe bei
meinem jetzigen Arbeitgeber für 1 Jahr also bis Februar 2013 Elternzeit beantragt und auch genehmigt bekommen. Nun habe ich die Möglichkeit meinen Arbeitgeber zu wechseln, was sich für mich positiv auswirkt, wie z. B. bedeutend kürzerer Weg, bessere familienfreundlichere Arbeitszeiten für vergleichsweise mehr Lohn.
Da dies zu Beginn also ab Feb. 2013 allerdings sowieso nur für ein paar Stunden in der Woche sein wird, habe ich mir überlegt meine Elternzeit zu verlängern. Der neue Arbeitgeber würde auch einer Verlängerung der Elternzeit zustimmen. Für mich ist es eine Chance doch noch länger Zeit mit meinem Jüngsten zu verbringen was ich bei meinem 1. Kind leider nicht möglich war und ich nach einem Jahr wieder Vollzeit eingestiegen bin. Und mein Großer würde natürlich auch davon provitieren.
Da ich bei dem neuen Arbeitgeber eventuell schon jetzt immer mal aushelfen soll, wenn z. B. jemand krank ist oder in der Urlaubszeit, müßte ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber eigentlich schnellstmöglich kündigen bzw. das Arbeitsverhältnis aufheben, da dieser eine Nebentätigkeit nicht erlaubt.
Was ist denn besser eine Kündigung meinerseits oder ein Aufhebungsvertrag? Müßte ich mich dann beim Arbeitsamt melden?
Wenn ich z. B. zum Ende des Monats bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündige würde, verfällt dann der Anspruch auf Elterngeld bzw. Elternzeit? Was muß ich in diesem Fall beachten? Hat eine von mir ausgehende Kündigung überhaupt Einfluß auf das Elterngeld oder die Elternzeit, denn eigentlich bezieht sich ja das Elterngeld auf die Zeit vor dem Mutterschutz.
Ich hoffe, ich habe alles einigermaßen verständlich erklärt. Bin gard total überfordert damit weil halt alles so schnell geht.
Vielen Dank für ihre Hilfe.
Viele Grüße...
von
mozzel
am 12.06.2012, 20:02
Antwort auf:
Kündigung während der Elternzeit
Hallo,
Sie können während der Elternzeit beim ersten Arbeitgeber bei diesem beantragen, Teilzeit bei dem anderen zu arbeiten. Dies darf er nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Sie können dann, mit Zustimmung des alten Arbeitgebers, die Elternzeit bis auf drei Jahre ausdehnen und bei dem neuen Arbeitgeber arbeiten.
Sie können aber auch den Vertrag nach den vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen kündigen und einen neuen Vertrag mit dem neuen Arbeitgeber schließen. Bei diesen können Sie dann erneut Elternzeit mit Frist sieben Wochen beantragen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.06.2012
Antwort auf:
Kündigung während der Elternzeit
"schaden"... oder im Konflikt mit seiner Fa. stehen.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 13.06.2012, 09:18
Antwort auf:
Kündigung während der Elternzeit
Hallo, es ist die gleiche Branche wie mein jetziger AG also ein Mitbewerber. Also gibt es definitiv keine Genehmigung. Ich bin in einer totalen Zwickmühle...
von
mozzel
am 13.06.2012, 10:05
Antwort auf:
Kündigung während der Elternzeit
Hallo Frau Bader,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Teilzeit von meinem jetzigen AG wird nicht genehmigt, da es die selbe Branche ist.
Könnte ich also rein theoretisch z. B. zum 31.07. kündigen und ab 01.08. einen richtigen Vertrag bei dem neuen AG machen und meine Elternzeit bis Februar 2013 weiter so in Anspruch nehmen. Dem neuen AG entstehen ja während ich in Elternzeit bin eigentlich keine Kosten. Bei dem neuen AG kann ich ja dann die Verlängerung beantragen, so dass ich ab Feb. dort Teilzeit arbeiten kann.
Wenn ich noch in Elternzeit bin welche 7 Wochen-Frist müßte ich dann beim neuen AG einhalten? Bin ja momentan in Elternzeit. Reicht da nicht für die Elterngeldstelle, dass der neue AG die Elternzeit so bestätigt und wie bei beantragt genehmigt?
Vielen Fragen auf einmal. Vorab lieben Dank.
Liebe Grüße...
von
mozzel
am 13.06.2012, 13:13