Frage: Kündigung während der Elternzeit

Guten Tag, ich bin momentan in Elternzeit. Meine Tochter wird am 07.Dezember 1 Jahr. Elternzeit habe ich bis zum 31.12.2013 beantragt und genehmigt. Nun ist während der Elternzeit viel bei mir passiert. U.a. bin ich umgezogen und suche gerade nach neuer Arbeit, da es zur alten Arbeit zu weit zu fahren wäre. Am Donnerstag habe ich mein 1. Vorstellungsgespräch. Wie sieht das mit der Kündigung beim alten AG aus? Ich habe vorher im öffentlichen Dienst gearbeitet. Falls es mit dem Gespräch klappt und ich die Stelle bekomme, wäre dies wieder öffentlicher Dienst. Muss ich, wenn ich die neue Stelle antrete und meine alte Stelle kündige, auch eine Kündigungsfrist einhalten? Wenn ja wie lange wäre diese? Ich bin ja, wie bereits erwähnt, derzeit noch in Elternzeit. Da hat man doch Kündigungsschutz. Oder ist dieser nur bedeutsam, wenn man gekündigt wird? Ich danke Ihnen für eine Antwort. MfG

von rinna1983 am 17.09.2013, 15:30



Antwort auf: Kündigung während der Elternzeit

Hallo, wenn der Dienstherr der gleiche ist, kann man eine Versetzung beantragen. Ansonsten kann dies uU auch bei unterschiedlichen Dienstherren möglichs ein. Ansonsten können Sie selber kündigen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.09.2013



Antwort auf: Kündigung während der Elternzeit

Wäre es sinnvoll, mit dem alten AG einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren? Ich weiß, dass das bei uns öfter so gehandhabt wurde. Wäre das in meinem Fall sinnvoll?

von rinna1983 am 17.09.2013, 15:31



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