Hallo Frau Bader,
ich habe bei meinem Chef Elternzeit von zwei Jahren beantragt. Muss jedoch aus finanziellen Gründen nun nach einem Jahr wieder arbeiten gehen. Hab mit meinem Chef auch schon mehrmals darüber gesprochen, er hat mir aber nie ne richtige Antwort gegeben ob es möglich ist oder nicht. Hab jetzt bei einem anderen Arbeitgeber die Möglichkeit bekommen dort Teilzeit zu arbeiten. Kann ich meinem alten Arbeitgeber jetzt einfach mit einer Frist von einem Monat kündigen oder wie muss ich mich hier verhalten???
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Viele Grüße
von
Moni1302
am 21.02.2013, 15:32
Antwort auf:
Kündigung während der Elternzeit
Hallo,
Nein, kündigen wollen Sie nicht. Sie wollen Ihren ursprünglichen Vertrag behalten und während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten. Fragen Sie bei Ihrem alten Arbeitgeber schriftlich nach und arbeiten Sie in der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.02.2013
Antwort auf:
Kündigung während der Elternzeit
Innerhalb der EZ kannst Du mit der vereinbarte Frist kündigen.
Sollte nicht expliziet etwas vereinbart worden sein, greift die tarifliche Kündigungsfrist. Solltest Du keinem Tarifvertrag unterliegen, dann greift die gesetzliche Kündigungsfrist.
Diese kannst Du hier nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsfristen_im_Arbeitsrecht
Zum Ende der EZ kann man mit 3 Monaten Kündigungsfrist kündigen.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 22.02.2013, 11:02