Kündigung während der Elternzeit wegen Umzug in anderes Bundesland

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung während der Elternzeit wegen Umzug in anderes Bundesland

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum folgenden Sachverhalt. Ich befinde mich seit 5 Monaten in Elternzeit, welche ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber für 2 Jahre beantragt habe. Meine Eltern und die Eltern von meinem Mann wohnen in einem anderen Bundesland. Wegen einem neuen Job und Hilfe bei der Kindererziehung werden wir nächsten Monat in eine 400 km weit entfernte Stand in die Nähe unserer Eltern umziehen. Wann soll ich bei meinem Arbeitgeber kündigen? Jetzt oder 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit, also in 1,5 Jahren? Wann melde ich mich im Arbeitsamt in der neuen Stadt an? Ich werde bestimmt eine Sperre von 12 Wochen auf ALG1 bekommen. Was passiert mit Sozial- und Krankenversicherung in den nächsten 1,5 Jahren, wenn ich mich jetzt kündige? Fragen über Fragen. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, Viktoria

von Mususik am 30.08.2016, 22:13



Antwort auf: Kündigung während der Elternzeit wegen Umzug in anderes Bundesland

Hallo, es ist sinnvoll, mit der Kündigung bis zum Ende der Elternzeit abzuwarten. Leistungen von der Agentur für Arbeit erhalten Sie während der Elternzeit ja sowieso nicht. Danach werden sie keine Sperre erhalten, wenn Sie umziehen, weil ihr Mann an der neuen Wohnstätte eine Arbeit hat. Familienzusammenführung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.09.2016



Antwort auf: Kündigung während der Elternzeit wegen Umzug in anderes Bundesland

Für die Elternzeit ist ein Umzug in ein anderes Bundesland kein Problem, du musst nicht kündigen. Du musst nur zum Ende der Elternzeit fristgerecht kündigen, da du die Arbeit beim bisherigen AG nicht wieder aufnehmen kannst.

Mitglied inaktiv - 31.08.2016, 17:01



Antwort auf: Kündigung während der Elternzeit wegen Umzug in anderes Bundesland

Vielen Dank für die Antworten! Dies bedeutet, dass ich noch 1,5 Jahre bei meinem Arbeitgeber beschäftigt bleibe, obwohl ich eigentlich schon in anderem Bundesland wohne und er aber davon nix weiss. Oder soll ich ihm die neue Adresse melden? Nachsendeservice von der Post gilt ja nur 6 Monate. Und wenn der AG mir später Post zuschickt und ich aber die neue Adresse nicht melde (ansonsten kann er sich ja denken, dass ich nicht zurückkomme), kommt der Brief nie an. MfG

von Mususik am 01.09.2016, 13:53



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