Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit läuft noch bis 14.02.2014. Da wir aber am 02.10.2013 in einen neuen Landkreis umziehen werden, muss ich bei meinem AG kündigen. Ist es in Ordnung, wenn ich den Vertrag im November 2013 (Einhaltung der 3 Monate) kündige auch wenn wir dann bereits nicht mehr im unmittelbaren Umkreis wohnen? Vielen Dank für Ihre Antwort.
von katho am 30.08.2013, 21:25