Guten Tag,
ich habe mal eine Frage zum Thema Kündigung während der Elternzeit.
Bis 31.03.2012 bin ich in Elternzeit. Ich stehe in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Möchte mir jedoch in der Näheren Umgebung zum 01.04. einen neuen Arbeitsplatz suchen. Muss ich dann kündigungsfristen einhalten, sprich am 01.04. für 3 Monate zum "alten" Arbeitsgeber? oder kann ich im Feb./März kündigen und zum 01.04.2012 eine neue Stelle antreten?
Viele Grüße
mariechen2607
von
mariechen2607
am 11.01.2012, 10:10
Antwort auf:
Kündigung während Elternzeit
Hallo,
3 Mo. zum Ende der EZ.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.01.2012
Antwort auf:
Kündigung während Elternzeit
Das kommt darauf an was in Deinem Vertrag steht.
Also folgende Kündigungen sind möglich:
- Kündigung zum Ende der Elternzeit mit 3 Monate Kündigungsfrist
- Kündigung laut Kündigungsfristen im Vertrag (z.B. 4 Wochen zum Monatsende)
Sollten in Deinem Vertrag keine speziellen Regelungen getroffen sein, mußt Du schauen ob ihr einem Tarifvertrag unterliegt. Dann gelten die dort vereinbarten Kündigungsfristen. Sollte auch dies nicht der Fall sein, greifen die gesetzlichen Kündigungsfristen: http://www.anderfuhr-buschmann.de/gesetze/buergerliches_gesetzbuch_bgb_kuendigungsfristen.htm
Zum Ende der Elternzeit kannst Du also schonmal nicht mehr kündigen :(
Wenn Deine Kündigungsfrist ebenfalls 3 Monate zum Monatsende sind, dann bleibt Dir nur bis zum Ende des Monats Deine Kündigung zum 30.04. einzureichen. Dann mußt Du aber den einen Monat arbeiten gehe!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 11.01.2012, 10:23