Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Folgendes Problem: Ich bin noch bis einschließlich 06.07.2017 in Elternzeit. Die Anwaltskanzlei, bei der ich angestellt bin, wird zum 31.12.2016 aufgelöst Die Anwältin steigt in eine andere Anwaltskanzlei ein. Dies wurde mir erst gestern mündlich mitgeteilt, obwohl dies schon seit Monaten fest steht. Eine Kündigung habe ich nicht erhalten. Die Anwältin möchte nun mit mir einen Aufhebungsvertrag zum 31.12.2016 schließen. Sehe ich es richtig, dass für mich eine Kündigung sinnvoller wäre? Die Kündigungfrist kann von dort allerdings bis zur Auflösung der Firma gar nicht mehr eingehalten werden, da ich aufgrund meiner langjährigen Beschäftigung eine Kündigungsfrist von sieben Monaten habe. Meine Fragen in Kurzform: - Was ist besser für mich: Aufhebungsvertrag oder Kündigung? - Steht mir möglicherweise sogar eine Abfindung zu? - Bin ich bei einer fristgerechten Kündigung noch in Elternzeit, obwohl die Firma nicht mehr existiert? Oder darf mir wegen Geschäftsaufgabe sogar fristlos gekündigt werden? - Braucht mein Arbeitgeber eine Zustimmung einer Behörde, um mir in der Elternzeit kündigen zu können? - Habe ich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn ich vorher in Elternzeit war? Vielen Dank für Ihre Mühen! Josi
von Josi115 am 25.11.2016, 10:21