Ich bin 30 Jahre alt, seit 5 Jahren Vollzeit als Medizinische Fachangestellte beschäftigt, die Praxis hat 3 Mitarbeiter, es gibt keinen Betriebsrat.
Ich bei im 10. Monat der Elternzeit, die Ende Oktober ausläuft. Dort war eigentlich eine Rückkehr in Teilzeit angedacht, jedoch nicht schriftlich fixiert. Mein Chef hat mir aktuell jedoch mündlich eine Kündigung ausgesprochen, aufgrund möglicher Fehlzeiten durch mein Kind. Eine schriftliche Kündigung liegt noch nicht vor.
• Kündigung während Elternzeit rechtens?
• Besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung für 2 Monate (November+Dezember) zum Vollzeitgehalt vor Elternzeit, da mein Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 2 Monaten vorsieht?
von
doris01
am 18.08.2013, 13:30
Antwort auf:
Kündigung während Elternzeit unter 5 Angestellte rechtswirsksam?
Hallo,
nein, er kann frühstens am ersten Arbeitstag schriftlich kündigen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.08.2013
Antwort auf:
Kündigung während Elternzeit unter 5 Angestellte rechtswirsksam?
Während der Elternzeit ist eine Kündigung nur mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes möglich.
Eine Kündigung die ohne diese Zustimmung während der Elternzeit ausgesprochen wird ist unwirksam.
Der Arbeitgeber kann ohne die Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes erst am 1. Arbeitstag unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen.
Du kanst Deinen Arbeitgeber bereits jetzt darauf hinweisen dass die Kündigung unwirksam ist.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 19.08.2013, 08:16