Kündigung während Elternzeit/2. Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung während Elternzeit/2. Schwangerschaft

Hallo, meine Tochter wurde am 10.12.13 geboren. Ich habe Elternzeit bei meinem Arbeitgeber bis 09.12.15 beantragt. Das Elterngeld bekomme ich bis Dezember 14. Nun werde ich während meiner Elternzeit gekündigt (Kündigungsfrist Ende Dezember 14). Die Kündigung ist rechtens, da das Büro geschlossen wird und auch die Genehmigung für eine außerordentliche Kündigung vorliegt. Jetzt ist meine Frage, muss ich mich 1. arbeitslos melden? Eigentlich ja nicht, da meine Elternzeit (ohne Elterngeld) ja bis Dezember 2015 geht. Wann müsste ich mich denn dann arbeitslos melden? Und 2. Wie ist das im Falle einer zweiten Schwangerschaft in den nächsten 3-4 Monaten? Bekomme ich dann irgendwelches Geld? Oder überhaupt nix außer dann in der 2. Elternzeit die 300€ Mindestbetrag? Mutterschutzgeld bekomme ich ja dann entsprechend auch nicht. Ich möchte es nur gerne mal wissen, gerne auch mit Tipps wie ich mich jetzt am besten verhalte. Ich würde gerne ein bisschen unsere Finanzen dann planen können vor der 2. Schwangerschaft. Wir möchten ungern so viel zeit zwischen beiden Kindern haben. Allerdings soll es aber auch finanziell zu schaffen sein. Liebe Grüße

von franzi789 am 05.08.2014, 15:55



Antwort auf: Kündigung während Elternzeit/2. Schwangerschaft

Hallo, 1. Würde ich 3 Mo. vor Beendigung des Vertrages machen 2.EG ja, ansonsten www.mutterschaftsgeld.de Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.08.2014



Antwort auf: Kündigung während Elternzeit/2. Schwangerschaft

Ab Ende des Vertrages bist Du nicht mehr beitragsfrei krankenversichert. Das musst Du als erstes klären , ggf. familienversichern. Melden kannst und solltest Du Dich auf jeden Fall sofort beim Arbeitsamt, ob Du Leistungen beantragst, sofern Du Betreuung fürs Kind nachweisen kannst, ist Dir überlassen. Wenn ihr auf Dein Gehalt angewiesen seid dann werde erst schwanger wenn Du einen neuen AG hast und wieder 12 Monate Lohn erarbeiten kannst vor neuem Mutterschutz. Sonst bleibt es bei 300€ beim zweiten Kind.

von Sternenschnuppe am 05.08.2014, 16:10



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