Kündigung vor Ablauf der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung vor Ablauf der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich zum 17.Januar 2017 in Elternzeit (ich habe drei Jahre Elterzeit beantragt). Laut Arbeitsvertrag beträgt Kündigungsfrist ein Monat. Kann ich den Arbeitsvertrag am Ende September (zum 31.Oktober 2016) kündigen oder muss ich noch abwarten. Ich habe auch gelesen dass die Kündigungsfrist nach § 19 BEEG drei Monaten zum Ende der Elternzeit beträgt, bedeutet das dass ich vom 17.September 2016 bis 17.Januar 2017 kündigen muss?Verstehe ich das richtig? Ich habe noch 23 Tage Resturlab. Hat der Arbeitgeber Pflicht bei der Kuendigung den Resturlaub auszuzahlen? Danke im voraus für Ihre Antwor. Ich wünsche Ihnen schönen Abend. Mit herzlichen Grüßen, Katarina Erika

von Erika2014 am 05.09.2016, 19:30



Antwort auf: Kündigung vor Ablauf der Elternzeit

Hallo, die Kündigungsfrist zum Ende der EZ sind 3 Mo. Der AG muss dann nicht genommene Urlaubstage auszahlen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.09.2016



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