Kündigung nach der Elternzeit - Nochmal zur Arbeit müssen?!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung nach der Elternzeit - Nochmal zur Arbeit müssen?!

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis zum 07. Dezember 2017 in Elternzeit. Möchte dann meinem Arbeitgeber kündigen, da ich eine andere Stelle antreten werde. Nun habe ich folgende Frage: Man kann ja mit einer 3-Monatigen Kündigungsfrist zum 15. oder zum Ende des Monats (in meinem Fall der Dezember) kündigen. MUSS ich dann die verbleibenden Tage nochmal zu meinem Arbeitgeber und dort arbeiten oder wird man automatisch frei gestellt bzw. kann man das beim Arbeitgeber fordern? Wenn nein, gibt es eine Möglichkeit dass man für den Zeitraum nicht wieder dort arbeiten muss? Ich freue mich über eine Antwort und hoffe, sie können mir helfen. Liebe Grüße

von Familienglück am 15.05.2017, 13:07



Antwort auf: Kündigung nach der Elternzeit - Nochmal zur Arbeit müssen?!

Hallo, wenn Sie kein Resturlaub haben werden Sie selbst verständlich arbeiten müssen. Warum sollte der Arbeitgeber Sie freistellen? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.05.2017



Antwort auf: Kündigung nach der Elternzeit - Nochmal zur Arbeit müssen?!

Du kannst ja auch vorher kündigen. Ansonsten wirst du halt noch bis ende der Kündigungsfrist arbeiten müssen. Freigestellt wird man normalerweise nicht. RestUrlaub?

von -chOcO- am 15.05.2017, 14:43



Antwort auf: Kündigung nach der Elternzeit - Nochmal zur Arbeit müssen?!

Es gibt keine bezahlte Freistellung. Entweder du bittest um nen Aufhebungsvertrag oder nimmst unbezahlten Urlaub. Oder du arbeitest.

von malini am 15.05.2017, 15:47



Antwort auf: Kündigung nach der Elternzeit - Nochmal zur Arbeit müssen?!

Spätestens drei Monate eher. Ein fließender Wechsel ist so problemlos möglich.

von Sternenschnuppe am 15.05.2017, 16:16



Antwort auf: Kündigung nach der Elternzeit - Nochmal zur Arbeit müssen?!

Du kündigst auf Ende November​ und verschenkst die übrigen sieben Tage Elternzeit. Der neue Arbeitgeber kann dich dann zum ersten Dezember anstellen und du hast keine Lücken. Eine Einstellung zum monatsersten ist doch sicher auch für den neuen Arbeitgeber am einfachsten. Die verfallenen sieben Tage Elternzeit dürften keine Rolle spielen, oder hab ich da was übersehen? Jeckyll

Mitglied inaktiv - 15.05.2017, 17:39



Antwort auf: Kündigung nach der Elternzeit - Nochmal zur Arbeit müssen?!

Könnten evtl eine Rolle spielen wegen Krankenversicherung. Und falls es mit dem neuen Job nicht klappt. dann sollte man im Vorfeld mit dem Arbeitsamt gesprochen haben und geklärt haben wegen möglicher Sperre beim ALG1. Was auch evtl eine Rolle spielen könnte, wenn noch im ersten Jahr EZ und noch Elterngeld bezogen wird. Bei mehr wie 30 Std die Woche Arbeit - falls es mit dem neuen Job ab dem 1.12. klappt - könnte der Monat Elterngeld wegfallen. Die rechnen ja nicht nach Kalendermonaten sondern nach Lebensmonaten. Ansonsten würde ich auch sagen, völlig egal und ich würde auch zu Ende November kündigen. Zumal man dann nicht die 3 Monate zu Ende der Elternzeit einhalten muss sondern nur die normalen Kündigungsfristen hat.

Mitglied inaktiv - 15.05.2017, 18:01



Antwort auf: Kündigung nach der Elternzeit - Nochmal zur Arbeit müssen?!

Ich möchte auf gar keinen Fall zu meinem Arbeitgeber zurückkehren. Das hat persönliche und auch berufliche Gründe. Eine neue Stelle kann ich ab 01.01.2018 antreten. Resturlaub habe ich leider keinen. Dann muss ich es wohl mit dem Aufhebungsvertrag versuchen. Muss man den auch 3 Monate vor Ende der ELternzeit anfragen?

von Familienglück am 19.05.2017, 18:42



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