Hallo Fr. Bader, meine 13-monatige Elternzeit endet im April 2012. Mein Chef hat mir vor kurzem angekündigt, dass meine Abteilung vorr. im März ins Ausland verlagert wird. Meine Fragen: 1. Darf mir sofort nach der Elternzeit gekündigt werden? 2. Lt. Vertrag richtet sich die Kündigungsfrist für den AG nach meiner Zugehörigkeit (dann 7,5 Jahre) gemäß Manteltarifvertrag LGAD. Wie lange ist das? 3. Muss der AG mir eine andere Stelle anbieten, falls eine frei ist? Wenn ja, was sind meine Rechte - gleiches Gehalt? 4. Einer andere Abteilung ist vor kurzem das gleiche passiert. Den Kollegen wurden Abfindungen angeboten - wird das gemacht wenn Kündigungen nicht gerechtfertigt werden können? Was kann man hier i.d.R. erwarten/verlangen? Und wird eine Abfindung mit dem ALG I verrechnet? 5. Das ALG I richtet sich hoffentlich nach meinem Gehalt vor der EZ, oder? Bin gespannt auf Ihre Antworten. Danke & Gruß Schnie
von schnie am 02.12.2011, 00:43