Ich arbeite im öffentlichen Dienst (nicht verbeamtet) Ich werde evtl. zum Ende der Elternzeit kündigen.Es bestehen noch 6 Wochen Resturlaub. Müssen diese nach oder vor Ablauf der Elternzeit vom Arbeitgeber abgegolten werden ? Wie muß das in der Kündigung formuliert werden ?
von otti am 21.07.2011, 19:46