Hallo Frau Bader, ich werde im Dezember 2013 Papa und möchte gerne 3 Monate Vaterschaftsurlaub nehmen. (Januar 2014 - März 2014) Ich werde dieses dann meinem Arbeitgeber dann zwischen Woche 8 und 7 vor Beginn der Elternzeit mitteilen. Meine Frage bezieht sich jetzt auf die Kündigungsmöglichkeiten meines Arbeitgebers NACH der Elternzeit. Wenn ich dann wieder am 1. April 2014 arbeiten werde, kann mich dann mein Arbeitgeber (großer Konzern) zum nächstmöglichen Termin ordentlich kündigen ? Oder läuft der AV einfach weiter und eine Kündigung ist nur durch grobes Fehlverhalten bzw. durch Aufhebung mit Abfindung o.ä. möglich ? Ich bin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis tätig und seit 10 Jahren bei der Firma. Vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße
von supergunt am 17.09.2013, 14:19