Hallo Frau Bader,
ich arbeite seit ...in einer Firma mit weniger als 15 Arbeitnemern. ...
Am ...bekam ich die schriftliche Ablehnung für den Teilzeitantrag, ich kann jedoch gerne in Vollzeit wiederkommen nach der Elternzeit. Ich habe zurückgeschrieben, dass ich dies aufgrund der Betreuungszeit in der Krippe nicht realisieren kann und um Rückmeldung zum weiteren Vorgehen gebeten. Eine Antwort blieb bislang aus.
Kann ich versuchen einen Aufhebungsvertrag zu schließen mit einem früheren Austrittsdatum und den Restbetrag der Vereinbarung als Abfindung o.ä. geltend machen? Welche Möglichkeiten gibt es noch? Dorthin zurück möchte ich ungern, da das Vertrauen nicht mehr gegeben ist meinerseits. Vielen Dank im Voraus.
Beste Grüße
RaPo
von
RaPo
am 18.10.2018, 09:01
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit wg Teilzeitantrag?
Hallo,
Sie haben keinen Anspruch auf Teilzeit und die mündliche Zusage werden Sie nicht beweisen können.
Einem Aufhebungsvertrag wird der Arbeitgeber nicht zustimmen – schon gar nicht mit einer Abfindung, warum sollte er auch.
Im Prinzip haben Sie doch jetzt nur die Möglichkeit, in der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten und dann wieder bei Ihrem Arbeitgeber einzusteigen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.10.2018
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit wg Teilzeitantrag?
Dein AG scheint soweit alles korrekt gemacht zu haben.
Die Bindungsdauer auf Grund der Fortbildung ist zwar die maximal, aber zulässig. Dem Antrag auf TZ wurde auch rechtzeitig widersprochen (1 Monat vor Beginn der Tätigkeit).
Gründe muss er dafür erst mal nicht nennen (sie sollten aber auf Nachfrage mit betrieblichen/organisatorischen Dingen begründbar sein)
Und tatsächlich kann es natürlich so sein, dass zunächst mündlich von einer Person zugesagt wurde - dann im internen Gespräch aber eben etwas anderes beschlossen wurde/zum tragen kam. Du hast die Zusage für die EZ-Verlängerung bekommen - und dann vergessen, wegen der TZ-Absprache noch mal nachzufragen. Das ist leider nicht das Problem des AG.
Was zählt ist, das er rechtzeitig schriftlich widersprochen hat.
Im Prinzip bist nun diejenige, die ihren Arbeitsvertrag nicht erfüllen kann und deshalb selbst kündigen müsste plus den noch offenen Betrag aus der Fortbildung zurückzahlen.
Natürlich ist das ziemlich blöd, weil du dich auf die mündliche Zusage verlassen hast - aber wieso sollte der AG einen Aufhebungsvertrag machen und dir eine Abfindung zahlen? Er scheint alles korrekt gehandhabt zu haben.
von
cube
am 18.10.2018, 09:55
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit wg Teilzeitantrag?
Hat dein Ag mehr wie 15 Mitarbeiter im betrieb? Dann muss er es bei Nachfrage genau begründen warum TZ nicht möglich ist. Das würde ich mal nachfragen. Einfach sagen, haben wir nicht, machen wir nicht, reicht da eben genau nicht aus. Es muss schon schwerwiegende Gründe haben.
Solltet ihr euch da nicht einigen, wirst du leider wirklich kündigen müssen. Sofern der Ag wie gesagt die Voraussetzungen nicht erfüllt. Recht auf Abfindung hast du da dann nicht. Im Gegenzug hast du aber von der Gemeinde an Recht auf eine Kinderbetreuung in dem Umfang in den du diese benötigst. Sollte das also das Problem sein, würde ich auch da mal Druck machen.
von
Felica
am 18.10.2018, 16:04
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit wg Teilzeitantrag?
Gerade gesehen, wenn wirklich weniger wie 15 Mitarbeiter, hast du ein Problem. Dann muss dein AG keine TZ anbieten.
von
Felica
am 18.10.2018, 16:06