Hallo Frau Bader,
Ich bin noch bis 28.8. in Elternzeit. Nun habe ich einen neuen Job in Aussicht, der voraussichtlich September beginnen würde. Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten, wenn ich zum 31.8. kündigen möchte? Ich lese immer wieder etwas von 3 Monaten, steige da aber nicht so ganz durch. Können Sie mir da weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus.
von
SveDaJay15
am 28.06.2016, 18:55
Antwort auf:
Kündigung nach EZ
Hallo,
das kommt darauf an.
Wenn Sie wollen, dass der Vertrag am 28. endet, ist die Kündigungsfrist drei Monate.
Wenn Sie wollen, dass der Vertrag zum Monatsende endet, ist die Frist gesetzlich vier Wochen und vertraglich je nachdem.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.07.2016
Antwort auf:
Kündigung nach EZ
Was seht denn im Arbeitsvertrag?
Kündigungsfristen sind ganz unterschiedlich. Bei uns ist es so, je mehr Arbeitsjahre, umso mehr Monate (bis zu 6 Monate) zum Quartalsende.
Jetzt ist schon fast Juli...
Wird bestimmt nix zum 31.08...
Mitglied inaktiv - 28.06.2016, 19:05
Antwort auf:
Kündigung nach EZ
Drei Monate vor Ende der Elternzeit ist die Frist.
Du kannst Deinen AG aber auch um einen Aufhebungsvertrag bitten zum 01.09.
Du hast sicherlich noch Urlaubstage die dann greifen. Den Rest bekommt Du dann ausgezahlt.
von
Sternenschnuppe
am 28.06.2016, 19:08
Antwort auf:
Kündigung nach EZ
Im Arveitsvertrag stehen 4 Wochen zum 15. oder 31.
von
SveDaJay15
am 28.06.2016, 19:10
Antwort auf:
Kündigung nach EZ
Elternzeit ist ein Sonderfall.
Da sind es immer drei Monate eher.
Unter anderem weil eine Vertretung befristet eingestellt wird die dann auch planen muss.
Kommt die Mitarbeiterin nicht wieder dann darf diese oft bleiben.
Kommt sie wieder muss diese sich zeitig bei den Ämtern melden, eine neue Stelle suchen.
Mit diesen 3 Monaten sollen alle eine bessere Planungssicherheit bekommen in dieser Konstellation.
Spreche also mit Deinem AG, aktuell darf er davon ausgehen dass Du kommst und rechtlich dürfest Du nun erst ab dem ersten Arbeitstag kündigen und musst dann die Frist einhalten die im Vertrag steht.
Viele AG sind aber kulant.
von
Sternenschnuppe
am 28.06.2016, 19:27
Antwort auf:
Kündigung nach EZ
Wenn ich es richtig gelesen habe, geht die Elternzeit nur bis zum 28.08.
Bei einer Kündigung zum 31.08. gelten die vertraglichen/gesetzlichen Kündigungsfristen.
Die Frist mit den 3 Monaten gelte nur für eine Kündigung zum 28.08.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 28.06.2016, 20:32
Antwort auf:
Kündigung nach EZ
Also:
EZ endet zum 28.8.
Wenn man GENAU zum 28.8. kündigen möchte, dann sind es 3 Monate.
Vertrag sagt 4 Wochen zum Monatsende oder 15. d. M.
= sie kündigt mit 4 Wochen zum Monatsende, NICHT zum Ende der EZ.
Ergo:
Kündigungsfrist ist 4 Wochen zum ;Monatsende
Gruß
D
von
desireekk
am 28.06.2016, 23:35
Antwort auf:
Kündigung nach EZ
Wieder was gelernt, sorry, hatte das anders im Kopf.
Hier ein Link aus dem das auch erkennbar ist.
http://www.kündigungsschutz.com/kuendigungsschutz/elternzeit/
von
Sternenschnuppe
am 29.06.2016, 08:18