Frage: Kündigung nach EZ

Hallo Frau Barder, ich befinde mich bis 11.4.15 in EZ. Mein Arbeitbeginn wäre wieder am 12.4.15. Nach Gespräch mit meinem Arbeitgeber werde ich jedoch nicht zurück gehen da sie mir keine dienstlichen gleitzeiten einrichten können und die Dienstzeit mit der Betreuungszeit meines Kindes nicht passt. Wie funktioniert es dann mit dem Kündigen ? Ich hab ja ne Kündigungsfrist von 4 Wochen und während EZ kündigen hab ich gehört darf man nicht Mit lieben Gruß

von sams mama am 28.01.2015, 16:43



Antwort auf: Kündigung nach EZ

Hallo, Sie als Arbeitnehmerin können kündigen. Entweder während des Vertrages mit der vertraglichen Frist oder zum Ende der Elternzeit, dann sind es drei Monate. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2015



Antwort auf: Kündigung nach EZ

Du darfst jederzeit kündigen, nur der AG darf dir während der EZ nicht kündigen.

von Pamo am 29.01.2015, 07:22



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