Kündigung nach 3jähriger Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung nach 3jähriger Elternzeit?

Sehr geehrte Frau Bader, am 01.03.2013 endet meine 3jährige Elternzeit. Da mich mein früherer Arbeitgeber (Firma mit 6 Mitarbeitern) aber nur wieder in Vollzeit einstellen kann und ich dies betreuungstechnisch leider nicht erbringen kann wollte ich Sie gerne fragen, was dann passiert. Kündigt mich mein Arbeitgeber wenn ich am 01.03. nicht erscheine oder läuft das einfach aus - stillschweigend? Da wir ein weiteres Kind planen möchte ich dann auch kein Arbeitslosengeld beantragen. PS: Ich war die erste Schwangere in diesem kleinen Unternehmen und der Chef hat in der Beziehung leider keine Ahnung... ;-) Vielen lieben Dank für Ihre Antwort! lunamaus05

von lunamaus05 am 29.12.2012, 21:54



Antwort auf: Kündigung nach 3jähriger Elternzeit?

Hallo, Sie müssen kündigen, da Sie den Vertrag nicht mehr erfüllen können. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.01.2013



Antwort auf: Kündigung nach 3jähriger Elternzeit?

Ähem, einfach stillschweigend nicht zur Arbeit gehen - sofortiger Kündigungsgrund! Macht es ordentlich! Er kann dich nur mit den normalen Kündigungsgründen kündigen. Dazu zählt nicht, dass du deinen vertraglichen Pflichten (hier: Stundenanzahl) nicht nachkommen kannst. Also bist du am Zug: Du kündigst mit einer Frist von 3 Monaten zum Elternzeitende und fertig! Ihr könnt auch einen Aufhebungsvertrag machen. Gruß Sabine

von SumSum076 am 30.12.2012, 00:02



Antwort auf: Kündigung nach 3jähriger Elternzeit?

Hallo, Nein du musst kündige und das hättest du 3 Monate im Vorraum zum Ende der Ez machen müssen. Einfach nicht erscheinen geht nicht, der Arbeitsvertrag lebt wieder auf! Ich würde ganz schnell Kontakt zum ag aufnehmen und das klären!

von CKEL0410 am 30.12.2012, 08:30



Antwort auf: Kündigung nach 3jähriger Elternzeit?

Dasselbe Problem hab ich mehr oder weniger auch. Stillschweigend geht da gar nichts, man muss das Ende der Beschäftigung SCHRIFTLICH festhalten, in welcher Form auch immer. Meiner ist so nett und hat mir ne Abfindung angeboten, bei einer (fristlosen) Kündigung würde ich nichts bekommen...

von kernfrucht am 05.03.2013, 09:02



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