Hallo,
ich bin momentan noch in Elternzeit bis Ende Januar 2016. Ich habe allerdings die Möglichkeit in einem anderen Betrieb schon ab November zu arbeiten. Meine Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum Quartalsende -also zum 30.9. Nun meine Frage was ist denn sinnvoller? Also zum 30.9 zu kündigen und dann einen Monat arbeitslos zu sein oder einen Aufhebungsvertag zum 31.10? Hinzu kommt,dass ich im öffentlichen Dienst angestellt bin und über meinen Arbeitgeber das Kindergeld beziehe. Meine neuer Arbeitgeber ist auch im öffentlichen Dienst (ich wechsle lediglich die verbandsgemeinde). Ich denke ja,dass es einfacher wäre mit dem Aufhebungsvertag, da ich ja sonst für einen Monat das Kindergeld über die Familienkasse beziehen müsste
von
jodi87
am 29.07.2015, 13:41
Antwort auf:
Kündigung laut Frist oder Aufhebungsvertag
Hallo,
wollen Sie TZ arbeiten? Dann arbeiten Sie doch in der EZ TZ bei einem anderen AG - mit Zustimmung des alten AG. Da halten Sie sich alles offen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.07.2015
Antwort auf:
Kündigung laut Frist oder Aufhebungsvertag
Hinzu kommt auch noch,dass ich 18Tage Resturlaub von 2013 habe. Ich wurde im Juni ins Beschäftigungsverbot geschickt.
Normalerweise sollte ich diese Tage dann nach der Elternzeit abfeiern. Kann ich mir diese auch ausbezahlen lassen wenn ich einen Aufhebungsvertag oder die Kündigung schreibe?
von
jodi87
am 29.07.2015, 14:03
Antwort auf:
Kündigung laut Frist oder Aufhebungsvertag
Hallo,
nein es wird eine neue Vollzeitstelle.
Ich hatte eh vor meine alte Stelle zu verlassen wenn ich etwas passendes finde
von
jodi87
am 30.07.2015, 17:02