Kündigung in/nach Elternzeit - Anspruch auf Abfindung?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung in/nach Elternzeit - Anspruch auf Abfindung?

Ich arbeite seit 2002 in der Firma meines Vaters, meine Lehre dort hab ich 2004 beendet. Zur Zeit befinde ich mich noch in Elternzeit bis zum 02.02.2013. Mein Vater kann oder will mit keine Vollzeitstelle mehr anbieten, auch Teilzeit lehnt er ab. Lediglich ein Minijob steht als Angebot. Jetzt ist es so, dass ich aber mehr arbeiten müsste, da ab November mein EG weg fällt. Habe ich, im Falle einer Kündigung seitens meines Arbeitgebers, Anspruch auf eine Abfindung? Wir sind nur ein kleiner Betrieb, 2 Vollzeitstellen + meine, 2 Minijobs. Ich danke Ihnen schon mal für Ihre Antwort.

von Stuff84 am 19.07.2012, 14:37



Antwort auf: Kündigung in/nach Elternzeit - Anspruch auf Abfindung?

Hallo, ihr Arbeitgeber muss nicht kündigen. Sie müssen kündigen, da Sie die vertraglich vereinbarte Vollzeit nicht mehr leisten können. Deshalb werden Sie auch keine Abfindung erhalten. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.07.2012



Antwort auf: Kündigung in/nach Elternzeit - Anspruch auf Abfindung?

Aber ich würde die Vollzeitstelle doch annehmen? Ich will ja arbeiten, aber mein Arbeitgeber stellt sich quer. Wieso soll ich dann kündigen?

von Stuff84 am 24.07.2012, 10:59



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