Guten Morgen,
ich arbeite seit 9 Jahren in einem kleinen Friseurbetrieb. Nun bin ich in der 14. Woche schwanger und mein Chef möchte mich zum 01.02.2018 kündigen. Er verkauft den Laden. Ich bin seine einzige Angestellte und die neuen Besitzer wollen mich keinesfalls übernehmen.
Ich wäre Anfang Mai eigentlich im Mutterschutz und hatte auch eigentlich vor das Elterngeld auf 24 Monate zu teilen. Befürchte jedoch das es durch die neuen Umstände zu wenig wird.
Meine Fragen lauten:
- bezahlt das Arbeitsamt mich bis zum Mutterschutz und dann erhalte ich Elterngeld?
- wie würde es aussehen wenn ich eine Berufsunfähigkeit bekäme? (habe eh eine risikoschwangerschaft)
- müssten die neuen Inhaber mich in meinem Fall übernehmen?
- Zahlt das Arbeitsamt mir die Monate nur 67% meines Brutto- oder Nettogehaltes?
(Also ich arbeite nur Teilzeit, da ich noch ein Kindergartenkind daheim habe. Daher verdiene ich nicht so viel)
Vielen Dank für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
von
jessica7413
am 16.12.2017, 07:37
Antwort auf:
Kündigung in der Schwangerschaft
Hallo,
1. Wichtig ist erst einmal, ob es eine Betriebsübernahme ist - dann muss der neue AG Sie übernehmen.Das kann ich auf die Ferne nicht beurteilen.
2. Ansoneten bekommen Sie ARbGeld 1 (es sei denn, Sie haben ein BV erhalten) u im Mutterschutz Leistungen von der KK iHv Krankengeld
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.12.2017
Antwort auf:
Kündigung in der Schwangerschaft
zum thema bv kann ich dir sagen, dass du das nicht bekommst nur weil du risikoschwanger bist. war ich zwei mal auch. ist doch kein grund für ein bv. höchstens bezüglich der färbemittel und chemikalien im betrieb, DAS obliegt aber dem chef. DER muss dir dann wenn überhaupt das BV nach einer gefährdungsbeurteilung ausstellen. aber medizinisch gesehen keinesfalls.
von
mellomania
am 16.12.2017, 08:01
Antwort auf:
Kündigung in der Schwangerschaft
BV wäre das schlechteste was Du machen könntest, dann bekommst du nach Ende des Vertrages wahrscheinlich nicht mal mehr ALG1 - Du würdest dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehen.Anders bei einem BV vom AG das eben wegen der Arbeit ausgesprochen wurde und sich auf die Arbeit bezieht. Das darf der Arzt aber eh nicht ausstellen.
Davon ab, wenn dein Chef dich kündigen will, braucht er eine Ausnahmeregelung vom Gewerbeamt. ABER, wenn der den Laden verkauft, heißt das nicht das er dir auch so einfach kündigen kann, genauso wenig wie der neue Besitzer. Das geht nur wenn das Geschäft komplett aufgegeben wird. Und wie gesagt, es muss das OK des Gewerbeamtes vorliegen.
Mitglied inaktiv - 16.12.2017, 08:31
Antwort auf:
Kündigung in der Schwangerschaft
Eine Betriebsschließung ist ein ganz legaler Kündigungsgrund in der Schwangerschaft und läuft über einen Antrag bei der Aufsichtsbehörde. Ob Übernahme oder nicht, wird sich im Kündigungsverfahren zeigen. Aber auf keinen Fall wird dich der bisherige AG weiter bezahlen.
Ein BV wäre die denkbar schlechteste Option, weil du dann gar keine Leistungen mehr bekommst. Bitte schnellstens beim Arbeitsamt melden, damit du ALG1 beziehen kannst. Mutterschutzgeld dürftest du in voller Höhe bekommen, das ist in § 14 (2) geregelt.
Mitglied inaktiv - 16.12.2017, 09:26