Sehr geehrte Frau Bader, Mich beschäftigt eine Frage zum Thema Kündigung in der Elternzeit. Da ich im Handel arbeite und die Schichten es nicht zulassen, dass mein Kind abends betreut ist, würde ich gerne kündigen. Meine Elternzeit endet zum 31.Juli 2015, also geht mein Kind ab August in die Kita. Ich habe eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und noch 3 Wochen Resturlaub. Zur Zeit beziehe ich bis 11.04.15 Elterngeld, danach Landeserziehungs- und Betreuungsgeld! Muss ich meinen Job demzufolge Ende Mai kündigen, so dass ich ab Beginn der Kita wieder einen neuen Arbeitgeber zur Verfügung stehe? Welches Geld steht mir während der Kündigungsfrist zu? Vielen Dank im Vorraus! Liebe Grüsse
von rhs-85 am 20.03.2015, 07:04