Kündigung in der Elternzeit durch Arbeitgeber

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung in der Elternzeit durch Arbeitgeber

Hallo, eine Woche vor Arbeitsbeginn nach Elternzeit (18.08.17)teilte mein Chef im persönlichen Gespräch mit, dass ich aufgrund schlechter Auftragslage nicht weiterbeschäftigt werden kann und leider "zum Amt gehen müsse". Das Gespräch war freundlich. Ich erhielt die schriftliche Kündigung jedoch zum Ende der Elternzeit, ich habe aber fünf Monate Kündigungsfrist! Mein Chef hatte mich sogar schon einen Monat vor dem Gespräch von der Krankenkasse abgemeldet, was ich aber zunächst gar nicht wusste. In einer Güteverhandlung wurde die Kündigung als unwirksam erklärt. Mein Chef forderte mich schriftlich zur Arbeit auf - allerdings plötzlich nachmittags bis 17 Uhr. In dieser Zeit sind meine Kinder (3 und 6) nicht betreut. Ich hatte glücklicherweise eine Bronchitis und war krank geschrieben. Ich müsste nun bis zum 28.02.18 weiter beschäftigt werden. Aber wie soll ich denn nun zur Arbeit gehen, ich kann nur von 8-12 Uhr. Ich möchte die Arbeit natürlich nicht verweigern. Bei der Krankenkasse bin ich auch noch nicht wieder angemeldet. Bin ich im Falle eines Arbeitsunfalls versichert? Ich muss nächste Woche wieder zur Arbeit. Soll/darf ich einfach morgens um 8 Uhr erscheinen? Oder bin ich nun gezwungen selber zu kündigen? Herzlichen Dank.

von Katini am 12.10.2017, 09:33



Antwort auf: Kündigung in der Elternzeit durch Arbeitgeber

HAllo, Sie haben leider keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten u werden selber den Vertrag vorzeitig aufheben müssen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2017



Antwort auf: Kündigung in der Elternzeit durch Arbeitgeber

festgelegt sein, dann sieht es m. M. nach schlecht aus für Dich. LG Peeka

von peekaboo am 12.10.2017, 10:59



Antwort auf: Kündigung in der Elternzeit durch Arbeitgeber

Sollten in deinem Vertrag deine Arbeitszeiten nicht festgelegt sein, sondern nur als x Std. zwischen z.B. 8-18 Uhr beschreiben sein, hat dein Chef das Recht, dich entsprechend den betrieblichen Belangen einzuteilen. Sprich: dagegen kannst nichts unternehmen und musst zu den dir mitgeteilten Zeiten erscheinen. Kannst du das nicht, musst du tatsächlich selbst kündigen. Bezgl. der KK - da soll dein Chef dich aber mal schleunigst wieder anmelden. Dein Arbeitsvertrag ist doch aktuell noch gültig, oder? Bezgl. der Kündigungsfrist: nicht nur dein Chef muss diese einhalten - auch du D.h. auch wenn du kündigst, musst du bis zum letzten Tag zu den gewünschten Zeiten erscheinen.

von cube am 12.10.2017, 13:19



Antwort auf: Kündigung in der Elternzeit durch Arbeitgeber

Hallo, ich habe keinen Vertrag. Ich bin seit 2003 im Betrieb. Nach der ersten Elternzeit hat mein Chef meinen Stundenlohn um 2€ gekürzt mit der Begründung ich wäre nach zwei Jahren zu behandeln wie ein Azubi. Das habe ich hingenommen, weil ich den Job halten wollte. Nun versuchte er mich ohne Wahrung der Kündigungsfrist billig loszuwerden. Er hätte ja sagen können ich kann bis Ende Januar zur Arbeit kommen von 8-12 Uhr. Ich habe in Teilzeit immer von 8-12 Uhr gearbeitet. Ich habe Akten am Laptop bearbeitet. Was ist mit meinem Gehalt? Müsste er mir das nicht längst gezahlt haben?

von Katini am 12.10.2017, 14:20



Antwort auf: Kündigung in der Elternzeit durch Arbeitgeber

Was steht in deinem Vertrag bzw wie hast du vor der EZ gearbeitet? Genau diese Zeiten sind für dich wie für den AG bindend. Wenn da nichts festgelegt wurde, hast du schlechte Karten und musst, sofern du wirklich keine Kinderbetreuung hast, selbst kündigen.

Mitglied inaktiv - 12.10.2017, 17:36



Antwort auf: Kündigung in der Elternzeit durch Arbeitgeber

Aber ist das nicht unfair in diesem Fall? Ich wollte doch arbeiten! Da wurde mir gesagt es gäbe keine Arbeit mehr für mich, daher sollte ich doch direkt zu Hause bleiben! Nun habe ich mich gewehrt und habe Recht bekommen. Eine Freistellung wollte er nicht, da er plötzlich doch wieder Akten zu erfassen hat. Aber plötzlich dann nachmittags? Es fühlt sich an, als würde er mir einen Strick drehen wollen, damit ich von selber gehe! Ich habe doch das Gespräch gesucht, WEIL ich arbeiten möchte! Von 8-12 Uhr, wie auch schon nach dem ersten Kind. Ich bin doch nicht an Kunden gebunden oder Öffnungszeiten, daher finde ich das wirklich gemein! Zu dieser Arbeitszeit habe ich im Moment keine Chance. Betreuung nach Schule geht nur bis 13 Uhr

von Katini am 12.10.2017, 17:58



Antwort auf: Kündigung in der Elternzeit durch Arbeitgeber

Pflicht, Deinen Arbeitsvertrag zu erfüllen. Versuche Deine Gründe sachlich darzustellen... Viel Glück LG Peeka

von peekaboo am 13.10.2017, 09:50



Antwort auf: Kündigung in der Elternzeit durch Arbeitgeber

Ich habe jetzt wieder einen Anwalt eingeschaltet. Mein Chef darf die Arbeitszeiten nicht einfach ändern. Es ist Maßregelung, weil ich mich gegen die Kündigung gewehrt habe und außerdem sozial ungerechtfertigt. Es wird dagegen Klage erhoben, genauso wird die Krankenkasse sich einschalten und auch Gehalt muss gezahlt werden. Trotzdem danke für die Antworten.

von Katini am 14.10.2017, 19:37



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