Frage: Kündigung in Elternzeit

Hallo Frau Bader Ich habe bei meinem Chef 2 Jahre Elternzeit beantragt die noch bis Juni 2011 läuft. Ich geh aber seid August 2010 wieder auf 400 Euro Basis bei meinem Chef arbeiten, diese beschäftigung läuft über meinen alten Vertrag(früher hab ich Vollzeit da gearbeitet vor der Elternezeit) also wir haben für die 400 Euro Basis keinen extra Vertrag gemacht.Jetzt ist meine Frage kann ich jeder Zeit von 4 Wochen da einfach Kündigen? Obwohl ich Elternzeit für 2 Jahre da beantragt habe???Ich bitte Sie um Hilfe denn ich muss da unbedingt raus, ich werde da nur noch gemoppt und das nicht zu wenig. Vielen dank schon mal im Vorraus

von Maeuschen84 am 30.01.2011, 14:16



Antwort auf: Kündigung in Elternzeit

Hallo, ja, können Sie. Wenn Sie nur den Minijobn kündigen wollen, müssen Sie dies in der Kü. deutlich reinschreiben Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.01.2011



Antwort auf: Kündigung in Elternzeit

Ich möchte aber ganz aus der Stelle raus? Geht das denn ? Also ich möchte den 400 Euro Job nicht mehr machen aber auch nicht zurück in meine Vollzeit stelle. Reicht denn da eine Kündigung? Muss ich das denn so Formulieren das ich die 400 u die vollzeit stelle nach elternzeit nicht mehr möchte? Bitte um Hilfe

von Maeuschen84 am 31.01.2011, 14:20



Antwort auf: Kündigung in Elternzeit

Moin, gehe erst einmal zum Arzt und lasse dich wegen Mobbing krank schreiben, ein guter Arzt sollte das gut und gerne mindestens 6 Wochen machen. Damit hast du deinem Cheffe dann mindestens 600€ aus der Tasche gezogen. Im Anschluß kündige doch erst einmal die 400€ Stelle, im gleichen Schreiben gibst du dein 3. Jahr Elternzeit bekannt, dann bist du auf jeden Fall Krankenversichert (nach kündigen deiner Vollzeitstelle wärest du das nicht mehr). Wenn das geklärt ist, lass dir eine erlaubnis auf eine Teilzeitstelle bei einem anderen Arbeitgeber geben.3 Monate vor Beendigung deiner Elternzeit kannst du noch immer kündigen. LG Ingo

von IngoAC am 01.02.2011, 07:21



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