Hallo,
vor einigen Tagen habe ich in der Elternzeit (noch bis 22.4.13) meine Kündigung erhalten, diese ist betriebsbedingt. Die Filiale in der ich arbeitete, wurde geschlossen.
Was kann ich nun tun? Habe ich (zumindest für die Überbrückung) einen Anspruch auf ALG1?
Gearbeitet habe ich vor der Geburt meiner Tochter im Juni 11 7 Jahre durchgehend.
Über jede Hilfe wäre ich dankbar!
von
Lara1083
am 07.03.2013, 15:56
Antwort auf:
Kündigung in Elternzeit
Hallo,
die wichtigste Frage ist erst mal, ob das Gewerbeaufsichtsamt der Kündigung zugestimmt hat. Die nächste Frage ist dann, ob Sie nicht in einer anderen Filiale untergebracht werden können.
Arbeitslosengeld I bekommen Sie nur, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.03.2013
Antwort auf:
Kündigung in Elternzeit
Ist die Kündigung vom Gewerbeaufsichtsamt abgesegnet? Selbst bei Betriebsschließung kann in EZ nicht einfach gekündigt werden - erst recht nicht wenn Du theoretisch in einer anderen Filia arbeiten kannst!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 07.03.2013, 18:25