Hallo Frau Bader,
ich bin im 2. Jahr Elternzeit und möchte wg. dem schlechten Klima nicht mehr zu meinem alten AG zurück.
Ich habe allerdings noch sehr viel Resturlaub (22 Tg) und auch Überstunden.
Was passiert damit, wenn ich kündige?
Verfällt das oder muß mir der AG das auszahlen?
Vielen Dank!!!
Mitglied inaktiv - 31.05.2011, 04:52
Antwort auf:
Kündigung in Elternzeit - was passiert mit Resturlaub und Überstunden?
Hallo,
der Urlaub wird ausgezahlt, die Überstunden richten sich nach der vertragl. Regelung
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.05.2011
Antwort auf:
Kündigung in Elternzeit - was passiert mit Resturlaub und Überstunden?
Hallo
Den Urlaub muss er auszahlen, die Überstunden je nachdem, wie es im Vertrag geregelt ist.
Mitglied inaktiv - 31.05.2011, 07:38