Kündigung in Elternzeit - was passiert mit Resturlaub und Überstunden?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung in Elternzeit - was passiert mit Resturlaub und Überstunden?

Hallo Frau Bader, ich bin im 2. Jahr Elternzeit und möchte wg. dem schlechten Klima nicht mehr zu meinem alten AG zurück. Ich habe allerdings noch sehr viel Resturlaub (22 Tg) und auch Überstunden. Was passiert damit, wenn ich kündige? Verfällt das oder muß mir der AG das auszahlen? Vielen Dank!!!

Mitglied inaktiv - 31.05.2011, 04:52



Antwort auf: Kündigung in Elternzeit - was passiert mit Resturlaub und Überstunden?

Hallo, der Urlaub wird ausgezahlt, die Überstunden richten sich nach der vertragl. Regelung Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.05.2011



Antwort auf: Kündigung in Elternzeit - was passiert mit Resturlaub und Überstunden?

Hallo Den Urlaub muss er auszahlen, die Überstunden je nachdem, wie es im Vertrag geregelt ist.

Mitglied inaktiv - 31.05.2011, 07:38



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