Kündigung einer Schwangeren bei Betriebsschließung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung einer Schwangeren bei Betriebsschließung

Guten Tag Frau Bader, wie sieht die Rechtslage aus, wenn die Firma (ein kleiner Betrieb!) den Betrieb schließen und liquidieren wird. Einem Großteil der Mitarbeiter wurde zu Ende Juli gekündigt, den restlichen - außer mir, weil noch die behördliche Zustimmung fehlt - Mitarbeitern wurde zum ende August gekündigt. Für mich gilt die gesetzliche Kündigungsfrist (zum 15. oder Monatsende). Ich würde Mitte Oktober in Mutterschutz gehen und mich interessiert wie meine Chancen stehen noch bis zum Mutterschutz mein Gehalt zu bekommen? Denn soweit ich mich informieren konnte, zieht sich eine Liquidierung auch mindestens ein Jahr hin. Meine Frist für die Abgabe des behördlichen Anhörungsbogens (die Firma hat einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung einer Schwangeren gestellt) ist Anfang August. Wie schätzen Sie die Lage ein? Vielen Dank schon mal für die Beantwortung meiner Frage!

Mitglied inaktiv - 20.07.2011, 10:30



Antwort auf: Kündigung einer Schwangeren bei Betriebsschließung

Hallo, wenn die Firma noch weiter besteht, entscheidet das Gewerbeaufsichtsamt, zu wann der Vertrag beendet ist. Ich würde das Formular spätmöglichst abgeben u dazu schreiben, dass die Firam voraussichtlich bis zum Ende des Mutterschutzes noch besteht Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.07.2011



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