Liebe Frau Bader, nachdem meine Elternzeit abgelaufen und ich wieder an meinen alten Arbeitsplatz zurückgekehrt bin, möchte ich diesen in naher Zukunft kündigen. Ich bin mir nicht ganz sicher, welche Fristen ich einhalten muss. Ich habe zum 15.01.2008 dort angefangen. Vereinbart ist die gesetzliche Kündigungsfrist (bei Künd. durch AN). Muss ich dann auch zu einem 15. kündigen, weil ich an einem 15. angefangen habe? Ansonsten (Bsp.): meine Kündigung beim AG bis zum (oder am?) 31.08. zum 30.09. (richtig??) oder meine Kündigung beim AG bis zum (oder am?) 15.08. zum 15.09., (richtig? - unabhängig vom Eintrittsdatum) oder meine Kündigung beim AG bis zum (oder am?) 15.08. zum 30.09.(???). Wären dann mehr wie diese 4 Wochen. Zu vorletztem Beispiel: wenn ich zum 15.09. kündigen würde, das wäre ein Donnerstag, und erst den Montag darauf zur vollen Woche die neue Stelle antreten könnte, bin ich dann zwischendurch versichert, da ich ja selbst gekündigt habe? ALG I würde ja da wegfallen, oder? Vielen Dank! ohno
von ohno am 08.08.2011, 12:28