Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin selbst Hebamme und arbeite seit Mai 2012 in einer Klinik. In meinem Vertrag steht, dass ich die krankheitsvertrung für eine Kollegin bin.
Meine Kollegin hat allerdings eine psychische erkrankung und kann daher definitiv nicht mehr im Kreißsaal bzw. auf einer Station arbeiten.
Im vertrag steht kein Zeitpunkt, wann das Arbeitsverhältnis endet.
Kann mir jetzt während der Schwangerschaft gekündigt werden, sobald ich es meinem Arbeitgeber sage?
Und falls ja, wie wird dann der Betrag berechnet, den ich über das Arbeitsamt ausgezahlt bekomme? Ich war bis zum Mai 2012 100% freiberuflich und hatte daher ein unregelmäßiges Einkommen.
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
von
Sarolin
am 26.09.2012, 21:00
Antwort auf:
Kündigung bei Krankheitsvertretung
Hallo,
wenn im Vertrag drin steht, für welche Kollegen Sie eine Krankheitsvertretung machen, müsste ja die Bedingung, dass diese Kolleginnen wieder auftaucht, eintreten. Nach Ihrer Schilderung kann dass nicht sein.Insofern ändert auch die Schwangerschaft nichts daran.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.09.2012
Antwort auf:
Kündigung bei Krankheitsvertretung
Wenn Sie erst seit Mai beschäftigt sind erfuellen Sie die Anwartschaftszeiten für ALG 1 nicht. Allerdings darf Ihr AG meiner Kenntnis mach gegenwärtig - sofern Sie die SS rechtzeitig mitteilen - nicht kündigen, der Kündigungsschutz in der SS ist absolut. Bin gespannt was Frau Bader meint.
von
Lina_100
am 26.09.2012, 21:07