Guten Morgen frau Bader, da mein Sohn auf Grund von Urlaub der Erzieherinnen erst am 15.8. die Eingewöhnung starten konnte und dann nach 4 tagen die eingewöhnungserzieherin auch in den Urlaub verschwand und wir so von vorn beginnen mussten, bekam er im Monat August ganze 4 tage ein Mittagessen. (eventuell erinnern sie sich an diese Frage) Nun sollten wir das komplette essensgeld in Höhe von 50;40 € zahlen während die Kinder welche schon im Juli eingewöhnt wurden im Juli ihr Essen umsonst bekamen. (Gleiches recht für Alle?) Ich muss dazu erwähnen dass der Verpflegungsbeitrag ein monatlicher Festbetrag ist der immer gezahlt werden muss egal ob Kind krank oder im Urlaub. Mit dieser Begründung haben wir Wiederspruch gegen die erfolgte Mahnung eingelegt (telefonisch). Sehr schnippisch und unfreundlich wurde uns nun die 2. Mahnung mit Verlegung in die Rechtsabteilung und anschließender Kündigung des Kitaplatzes angedroht. Der Folgebeitrag für september wurde pünktlich gezahlt. Können die uns wirklich auf Grund dieser Sachlage kündigen? Wir sind nämlich extrem auf diesen Kitaplatz angewiesen und das weiß die Dame leider auch. Es ist eine Kita der AWO, die zuständige Mitarbeiterin in der Zentrale konnte ich telefonisch leider noch nciht erreichen. Ohje ich hoffe es ist nicht zu wirr geschrieben. danke für Ihre Mühe.
von Julisa am 22.09.2011, 10:22