Frage: Kündigung Elternzeit

Hallo, Wenn ich bei meinem Arbeitgeber während der Elternzeit kündige, gibt es da besondere Kündigungsfristen, oder gilt die vertragliche? Was ist mit dem Resturlaub? Muss den mir mein neuer Arbeitgeber übernehmen? Oder mein alter Arbeitgeber auszahlen oder so? Danke

von Galaxy am 30.07.2016, 13:16



Antwort auf: Kündigung Elternzeit

Hallo, es gelten die gesetzl./ vertraglichen Kü- Fristen. Den Urlaub zahlt der AG aus. Liebe GRüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.07.2016



Antwort auf: Kündigung Elternzeit

Die vertragliche Kündigungsfrist ist zu beachten. Den Resturlaub muss dir der alte Arbeitgeber auszahlen.

von chrissicat am 30.07.2016, 13:32



Antwort auf: Kündigung Elternzeit

Aber Vorsicht: Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet auch automatisch die Elternzeit und damit ggf, die Krankenversicherung.

Mitglied inaktiv - 30.07.2016, 13:46



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