Hallo,
Wenn ich bei meinem Arbeitgeber während der Elternzeit kündige, gibt es da besondere Kündigungsfristen, oder gilt die vertragliche?
Was ist mit dem Resturlaub? Muss den mir mein neuer Arbeitgeber übernehmen? Oder mein alter Arbeitgeber auszahlen oder so?
Danke
von
Galaxy
am 30.07.2016, 13:16
Antwort auf:
Kündigung Elternzeit
Hallo,
es gelten die gesetzl./ vertraglichen Kü- Fristen.
Den Urlaub zahlt der AG aus.
Liebe GRüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.07.2016
Antwort auf:
Kündigung Elternzeit
Die vertragliche Kündigungsfrist ist zu beachten. Den Resturlaub muss dir der alte Arbeitgeber auszahlen.
von
chrissicat
am 30.07.2016, 13:32
Antwort auf:
Kündigung Elternzeit
Aber Vorsicht:
Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet auch automatisch die Elternzeit und damit ggf, die Krankenversicherung.
Mitglied inaktiv - 30.07.2016, 13:46