Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort zu meiner Kündigungsfrage (Frage und Antwort kopiere ich hier nochmal hinein) Ich habe eine Anschlußfrage und hoffe, damit genauer zu wissen, wie es in meinem konkreten Fall nun ist. Ich würde mich freuen, wenn es Ihnen möglich ist, nochmal zu antworten. Herzlichen Dank an Sie! Radoste MEINE ERSTE FRAGE WAR : ...meine beim jetzigen AG angezeigte Elternzeit endet zum 19.8.13. Ich möchte am 1.7.13 eine neue Stelle antreten und nun zum 30.6.bei meinem NochAG kündigen. Lt. meinem Arbeitsvertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Ist das in der Elternzeit (generell) anders? Ich lese immer wieder von einer Sonderregelung von 3 Monaten. Ich möchte aber auf jeden Fall die neue Stelle zum 1.7. antreten. Kann ich auf meiner 4wöchigen Kündigungsfrist bestehen? Herzlichen Dank und viele Grüße! R. IHRE ERSTE ANTWORT WAR: Hallo, In der EZ gilt, was im Vertrag/ Gesetz steht, zum Ende des EZ sind es 3 Monate. Liebe Grüsse, NB MEINE ANSCHLUSSFRAGE IST: Kann ich zu der in meinem Arbeitsvertrag stehenden Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 30.6.13 kündigen ODER darf ich erst mit einer Frist von 3 Monate kündigen? Ich möchte ja nicht zum geplanten Elternzeitende - sondern früher kündigen. Heißt Ihre Antwort oben: wenn ich zum 30.6.kündige sind es 4 Wochen, kündige ich aber zum geplanten ELTERNZEITENDE (19./20.8.) sind es 3 Monate? Mir ist wichtig, ob ich einfach mit 4wöchiger Kündigungsfrist aus dem Vertrag kündigen kann. Entschuldigen Sie meine Eindringlichkeit, aber, es ist mir sehr wichtig und wenn es klappt, habe ich DEN Job, den ich immer wollte. Herzliche Grüße und vielen Dank! Radoste
von Radoste am 15.05.2013, 12:03