Sehr geehrte Frau Bader,
ich gehe davon aus, dass mich mein ArbG nach der EZ kündigen möchte. Mir wäre dies gar nicht so unrecht.
Wann kann er mir frühestens kündigen? Muss ich meine Arbeit nach der EZ noch antreten oder könnte er mir noch in der EZ (kurz vor Ende) kündigen?
Vielen Dank! MfG
P.S.: Ein Aufhebungsvertrag kommt nicht infrage.
von
Felicia12
am 12.11.2016, 08:46
Antwort auf:
Kündigung ArbG nach EZ
Hallo,
frühstens am ersten Arbeitstag
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.11.2016
Antwort auf:
Kündigung ArbG nach EZ
Er kann dich frühstens am ersten Arbeitstag kündigen. Und ja, sofern er dich nicht entgeltlich freistellt müsstest Du bis zur Kündigung auch arbeiten gehen. Und, sofern Du dann vor hast ALG1 zu beantragen wird das Amt evtl von dir verlangen das Du vor ein Arbeitsgericht ziehst und Kündigungsschutzklage einreichst. Andernfalls droht dir - wie eben bei Aufhebung auch - eine bis zu 3 Monate dauernde Sperre da die dann gerne vom Amt ausgehen das Du die Kündigung selbst verursacht hast.
Kannst Du nach Ende der EZ nicht arbeiten musst DU !!! kündigen. Oder dich eben mit dem AG irgendwie einigen.
Mitglied inaktiv - 12.11.2016, 09:46