Hallo, ich bin seit ca. 15 Jahren bei der gleichen Firma beschäftigt. Ich bin seit 7 Jahren in Elternzeit, habe immer in Teilzeit auf meinem Arbeitsplatz weitergearbeitet. Seit einem Jahr allerdings nur als geringfügig Beschäftigte. In meinem Vertrag steht : "als Aushilfe auf Abruf". Ich war aber immer an einem festgelegtem Tag in der Woche da. Nun soll dieser 450 Euro Vertrag aufgehoben werden. (Mein ursprünglicher Vollzeitvertrag bleibt wegen der Elterzeitvereinbarung unberührt). Kann der "Aushilfsvertrag" einfach so gekündigt werden oder hab ich da auch Kündigungsschutz? Vielen Dank Gruß Nicole
von Nicole K. am 30.08.2013, 23:20