Frage: Kündigen währen der Elternezeit

Hallo, ich habe vor der Geburt meiner Tochter als Aushilfe auf 400€ Basis gearbeitet. Der Vertrag blieb bestehen und ich nahm 2 Jahre Elternzeit. Jetzt ist ein Jahr um ich würde gerne wieder einer geringfügiger Beschäftigung nach gehen. Leider kann mir mein Arbeitgeber zur Zeit keinen Job geben und somit möchte ich kündigen und mir einen neuen Job suchen. Kann ich einfach Kündigen oder muss das über einer Aufhebungsvertrag geschehen? LG

von zicke1900 am 08.08.2014, 16:11



Antwort auf: Kündigen währen der Elternezeit

Hallo, bleiben Sie doch einfach in EZ u suchen sich einen anderen Job (AG muss zustimmen) - dann haben Sie nach der EZ mehr Optionen. Ansonsten müssen Sie kündigen, es geht auch ein Aufhebungsvertrag Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.08.2014



Antwort auf: Kündigen währen der Elternezeit

Hallo, Was Du auch machen könntest, ist, Deinen Arbeitgeber zu fragen, ob er Dir eine Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber erlaubt. Du könntest Deine Elternzeit verlängern (musst Du aber nicht), gleichzeitig woanders anfangen, und hättest aber Deinen ursprünglichen Job sicher. Liebe Grüße Luvi

von luvi am 08.08.2014, 17:55



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