Hallo,
ich habe vor der Geburt meiner Tochter als Aushilfe auf 400€ Basis gearbeitet. Der Vertrag blieb bestehen und ich nahm 2 Jahre Elternzeit.
Jetzt ist ein Jahr um ich würde gerne wieder einer geringfügiger Beschäftigung nach gehen. Leider kann mir mein Arbeitgeber zur Zeit keinen Job geben und somit möchte ich kündigen und mir einen neuen Job suchen.
Kann ich einfach Kündigen oder muss das über einer Aufhebungsvertrag geschehen?
LG
von
zicke1900
am 08.08.2014, 16:11
Antwort auf:
Kündigen währen der Elternezeit
Hallo,
bleiben Sie doch einfach in EZ u suchen sich einen anderen Job (AG muss zustimmen) - dann haben Sie nach der EZ mehr Optionen.
Ansonsten müssen Sie kündigen, es geht auch ein Aufhebungsvertrag
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.08.2014
Antwort auf:
Kündigen währen der Elternezeit
Hallo,
Was Du auch machen könntest, ist, Deinen Arbeitgeber zu fragen, ob er Dir eine Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber erlaubt.
Du könntest Deine Elternzeit verlängern (musst Du aber nicht), gleichzeitig woanders anfangen, und hättest aber Deinen ursprünglichen Job sicher.
Liebe Grüße
Luvi
von
luvi
am 08.08.2014, 17:55