Liebe Frau Bader, Ich habe anwaltlich durchgesetzt das meine Elternzeit auf ein Jahr verkuerzt wurde. Nun wird mir von Seiten des FA wegen Rueckenproblemen ins BV zu.gehen b.z.w eine Krankschreibung fuer laengere Zeit zu geben. Das habe ich jedoch abgeleht weil ich ein schlechtes Gewissen haette nun doch nicht arbeiten zu koennen und Angst habe das er mich kuendigt weil ich ja arbeiten wollte. Gibt es Ausnahmefaelle in denen ein AG einen kuendigen darf trotz Schwangerschaft? Koennte gut nachvollziehen wenn er sich verschaukelt fuehlen wuerde wenn ich nun doch nicht arbeiten kaeme. Aber waere das rin Grund fuer eine Kuendigung? Vielen Dank, Neelie
von Neelie am 06.11.2014, 17:29