Frage: Kündigen Probezeit

Hallo Frau Bader, ich habe ein Frage, und zwar befinde ich mich bis Mitte April noch in der Probezeit, leider hat sich mein Mann getrennt und bisher lief es mit der Betreuung unserer 3 Kinder recht gut im Wechsel, aber er zieht nun 200 km weiter weg so das das mit der Betreuung leider nicht mehr so geht! Ich arbeite 2 volle Tage und den rest vormittags. Die kinder gehen in den Kiga und die Schule, allerdings nur bis Mittag, für die Schulkinder bekomme ich keinen Hort Platz weil die wartelisten so lang sind, und meine kleine kann nachmittags nicht in den Kiga gehen weil sie bereits bis 14 uhr in der verlängerten Öffnungszeit ist. Ich habe hier unten leider keinerlei Familie, da ich damals wegen meinem Mann aus dem Ruhrgebiet nach BW gezogen bin! Nun möchte ich aufgrund der verfahrenene Situation gern wieder in nähe meiner Familie ziehen damit das mit der Betreuung wieder gewährleistet ist, da meine Eltern die Kinder dann zu sich nehmen können wenn ich arbeite! Der Umzug findet zum 1.6 statt, ab da könnte ich eine Wohnung bekommen. Meine Probezeit läuft noch bis 15.4. Kann ich in der Probezeit kündigen, bekomme ich dann eine komplette sperre beim ALG 2 (ALG 1 steht mir nicht zu weil ich keine 12 monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe) oder bekomme ich " nur" eine 30% ige Sanktion? Wie ist das dann mit der Krankenversicherung? Wäre ich im Fall der Kündigung dann über das Amt versichert? Ich suche bereits einen neuen Job in der neuen alten Heimat aber leider geht das nicht von heute auf morgen. Ich wäre dankbar für eine Antwort, gern auch von anderen Eltern die sich in der Sache auskennen! Vielen Dank

von Sonntagskinder am 02.03.2015, 14:24



Antwort auf: Kündigen Probezeit

Hallo, das kommt alleine auf den Sachberabeiter an, ob er das als ausreichendes Argument ansieht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.03.2015



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