Kündbar wenn alternative nicht möglich ist ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündbar wenn alternative nicht möglich ist ?

Hallo Frau Bader, mein Ag weiß nun von meiner Schwangerschaft . Kurz noch einmal die Fakten - neues Arbeitsverhältnis , unbefristet seit 1.8.18 - schwanger im vierten Monat -Krankenschwester Nachtdienst - im Arbeitsvertrag steht allg als Krankenschwester angestellt Der Ag bietet mir jetzt an, dass ich Frühdienste ab 6 Uhr machen kann anstatt Nachtdienst . Jedoch weiß er genau, da mehrfach kommuniziert, dass mir diese Dienstzeit nicht möglich ist wegen der Betreuung meiner 3 jährigen Tochter . Ich kann erst ab 8 Uhr anfangen . In unserem KH gibt es Zwischendienste ab 8 Uhr ODER auch Dienste in der Ambulanz oder Funktionseinheit die alle erst ab 8 Uhr beginnen . Trotzdem verlangt er von mir Frühdienste . Kann ich die nicht machen soll ich kündigen , so seine Aussage . Die anderen Stellen seien alle belegt. Was soll ich jetzt tun ? Wenn ich kündige dann steht mir ja nicht einmal Elterngeld zu bzw nur basiselterngeld ...

von EA13 am 15.08.2018, 14:02



Antwort auf: Kündbar wenn alternative nicht möglich ist ?

Hallo, die Befürchtung habe ich ja in meiner ersten Antwort zugeschrieben. Damit war zu rechnen. Ich fürchte, Sie werden sich dann etwas anderes suchen müssen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.08.2018



Antwort auf: Kündbar wenn alternative nicht möglich ist ?

das problem ist, dass die kinderbetreuung deine angelegenheit ist. wenn du den vertrag nicht erfüllen kannst, ist das nicht das problem des AG

von mellomania am 15.08.2018, 14:28



Antwort auf: Kündbar wenn alternative nicht möglich ist ?

Moment, steht in deinem Vertrag drin das du nur nachts arbeitest? Dann sähe die Sache unter Umständen anders aus. Außerdem darfst du durchaus auch freiwillig nachts bis 22.00 arbeiten. Ihr braucht dann nur das OK von der Aufsichtsbehörde und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Arzt. Falls das bei dir nicht mit nur Nachtarbeit explisit drin steht hast du ein Problem. Dann darf dich der Ag wirklich tagsüber so einsetzen.

von Felica am 15.08.2018, 15:50



Antwort auf: Kündbar wenn alternative nicht möglich ist ?

Momentan steht in meinem Vertrag "wird eingestellt als Gesundheits-und Krankenpflegerin" mehr nicht . In meiner Bewerbung habe ich aber explizit reingeschrieben Nachtdienst ODER/UND tagdienst von 8 Uhr bis ...

von EA13 am 15.08.2018, 18:55



Antwort auf: Kündbar wenn alternative nicht möglich ist ?

Bewerbung gilt nicht würde ich meinen. Nur das was im Vertrag steht. wenn da nicht steht nur Nachtdienst, hast du ein Problem. Was ist mit dem Vater? Großeltern, restliche Familie, Nachbarn? Notfalls an das Jugendamt wenden wegen der Randstundenbetreuung.

von Felica am 15.08.2018, 19:53



Antwort auf: Kündbar wenn alternative nicht möglich ist ?

es gilt das was im vertrag steht. du hättest das vor der unterschrift prüfen müssen. wende dich schnellstmöglich an die stadt ob es eine möglichkeit der randbetreuung gibt. es liegt an dir, die bedingungen, die du im vertrag unterschrieben hast, zu erfüllen. kinderbetreuung ist privatsache, da hat der AG nichts damit zu tun...nachbarn vielleicht die helfen können?

von mellomania am 15.08.2018, 20:06



Antwort auf: Kündbar wenn alternative nicht möglich ist ?

Ja ich weiß, dass das gilt was im Vertrag steht . Nur wieso kündigt er mich dann nicht ? Er weiß, dass ich die Alternative nicht leisten kann ab 6 Uhr arbeiten und trotzdem sagt er dass er mir nicht kündigen kann und ich dann kündigen soll . Das irritiert mich doch sehr ?!? Nein , Eltern sind alle berufstätig und Nachbarn sry aber es geht um ein 3 jähriges Kind welches morgens um 6 Uhr dann von Nachbarn def. NICHT betreut werden kann / soll.

von EA13 am 15.08.2018, 23:03



Antwort auf: Kündbar wenn alternative nicht möglich ist ?

ha weil DU ja den Vertrag nicht erfüllen kannst. dann muss DU auch kündigen. nicht ER.

von mellomania am 16.08.2018, 05:59



Antwort auf: Kündbar wenn alternative nicht möglich ist ?

Der AG DARF dir ja gar nicht kündigen, weil du eben schwanger bist (nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen mit Erlaubnis).

von -Talia- am 16.08.2018, 07:47



Antwort auf: Kündbar wenn alternative nicht möglich ist ?

Hm eventuell wäre es eine Möglichkeit eine begrenztes Beschäftigunsverbot vom Betriebsarzt oder vom Frauenarzt zu bekommen. Morgens früh soll ja die Übelkeit besonders schlimm sein... wenn das Erbrechen erst nach 8 aufhört, ist es schwer davor zu arbeiten... kann sich ja auch mal über eine ganze SS ziehen... meine Betriebsärztin hatte mir das sogar vorgeschlagen (also später zu arbeiten und weniger Stunden für das gleiche Gehalt), ich habe es aber nicht angenommen da nicht notwendig...

von cumo am 16.08.2018, 09:17



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du forderst gerade ehrlich gesagt zum Betrug auf. Die AP soll sich ein Teil-BV erschleichen, um auch von ihr unterschriebene vertragliche Anforderungen nicht erfüllen zu müssen.

von cube am 16.08.2018, 13:17



Antwort auf: Kündbar wenn alternative nicht möglich ist ?

sorry. wegen so leuten wie DIR wird es echt bv berechtigten schwer gemacht. ekelhaft. das ist sozialbetrug was du hier öffentlich forderst. denk mal nach eh!

von mellomania am 16.08.2018, 17:47



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