Halo Frau Bader, ich könnte für mein Kind einen Krippenplatz erhalten, sofern ich berufstätig oder im Studium bin. Ich habe in meinem Teilzeitjob Elternzeit bis Okt 2012 beantragt. In meinem parallel verlaufendem Studium bin ich derzeit beurlaubt (bis März 2012) - kann aber trotzdem Veranstaltungen besuchen bzw Scheine machen, was normalerweise während einer Beurlaubung vom Studium nicht mgl ist. Letzteres ist eine Sonderregelung für Eltern. Nun meine Frage: Genügt es als Voraussetzung für die Krippe, wenn ich beurlaubte Studentin bin, oder muss ich die Beurlaubung aufheben, um in den Genuss des Platzes zu kommen. Die Krippe konnte mir dazu keine Auskunft geben. Sie muss sich nur gegenüber der Stadt rechtfertigen können, für die Vergabe der Plätze. Vielleicht haben Sie eine Tipp. Vielen Dank, Yama
von yama am 28.11.2011, 09:10