Frage: Krankschreibung

Bin in der 6. Woche schwanger. Der Arzt kann noch keine Aussagen machen ob die SS intakt ist. Da ich die SS meinem Arbeitgeber sofort melden müsste, meine Tätigkeit darf ich schwanger nicht ausüben und in der Firma Mobbing an der Tagesordnung ist, bin ich erst einmal krank geschrieben. Offiziell hab ich Mittelohrentzündung. Nun ist am Sonntag ein Besuch bei meiner Schwester, 150km entfernt geplant. Dort wollen wir mit den Kindern in den Zoo gehen. Ist das verboten? Es ist sehr unwahrscheinlich, aber falls mich jemand sieht, muss ich dann mit Konsequenzen rechnen?

Mitglied inaktiv - 16.10.2012, 09:26



Antwort auf: Krankschreibung

Hallo, was bei der Krankheit nicht scahdet, darf man tun. Der AG hat keinen Anspruch auf die Info, was man hat Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.10.2012



Antwort auf: Krankschreibung

Solange man nich bettlägerig krankgeschrieben ist, darf man spazieren gehen. Ob da nun auch Elefanten und Tiger rumrennen ist unrelevant. Viel Spaß und eine tolle Schwangerschaft. Ich hatte mit sichten des Herzschlages mein Beschäftigungsverbot in Händen.

von Sternenschnuppe am 16.10.2012, 09:36



Antwort auf: Krankschreibung

Ui, uidas ist so ja schon uU ein Betrug. Wenn Sie fahren möchten würde ich mir das vom Arzt schriftlich geben lassen, dass eine derartige Aktivität im Rahmen der Krankschreibung ok ist. Im Übrigen geht niemanden - besonders nicht den AG - die Diagnose an. Bei allem Verständnis in den ersten unsicheren Wochen, ok ist das nicht und kann Sie richtig in Schwierigkeiten bringen. Ich würde das selbst in einem solchen Forum daher auch nicht in dieser Weise kund tun.

von Lina_100 am 16.10.2012, 18:44



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