Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot?

Sehr geehrte Frau Bader, am 29.09. in der 21+2 SSW wurde bei mir Cervix-Insuffizienz festgestellt. Eine geplannte Cerclage war auf Grund der Bakterien in der Scheide nicht möglich, die auch durch mehrmalige Behandlung mit Antibiotika nicht gänzlich wegzubekommen waren. Mittlerweile bin ich in der 29+2 SSW und mein Muttermund ist auf 14 mm verkürzt. Ab dem 29.09. bin ich auch krankgeschrieben. Nach dem Ablauf von 6 Wochen hat meine FA mir eine weitere Krankschreibung bis zum Beginn des Mutterschutzes (am 24.12.2015) gegeben. Allerdings bedeutet das für mich und meine Familie einen finanziellen Nachteil, der uns durchaus trifft. Da ich ja sonst nicht krank bin, sondern allein auf Grund des erhöhten Frühgeburtsrisikos nicht weiter arbeiten kann besteht für mich eventuell ein Anspruch auf einen Beschäftigungsverbot? Kann ich einen Beschäftigungsverbot auf Grund der oben beschriebenen Situation beanspruchen oder muss ich die Entscheidung meiner Frauenärztin wiederspruchslos akzeptieren? Vielen Dank im Voraus Mariko

von Mariko am 24.11.2015, 14:20



Antwort auf: Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot?

Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung schwangerschaftsbedingt war). Wenn beides vorliegt geht die Krankschreibung vor. Bei Ihnen greift die Krankschreibung. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.11.2015



Antwort auf: Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot?

Es ist ja eine "Krankheit", die deine SS "gefährdet" nicht dein Job. Insofern dürfte es kein BV geben. Du kannst im übrigen deine FA nicht zwingen dir ein BV zu erteilen. Ggf. müsste das eher vom Arbeitgeber kommen. Da die Situation aber wie gesagt aufgrund deiner gesundheitlichen Lage und nicht aufgrund der Art Deiner Arbeit ein Frühgeburtsrisiko mit sich bringt, ist die Krankschreibung auf jeden Fall richtig. LG Lilly PS: Für das Elterngeld und das Mutterschutzgeld hat das keinen Einfluss, halt nur für die Zeit bis zum Mutterschutz.

Mitglied inaktiv - 24.11.2015, 14:29



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