Sehr geehrte Frau Bader,
vielen Dank für Ihre Antwort. Das bedeutet für mich also das mir meine Frauenärztin aufgrund der Risikoschwangerschaft kein BV sondern eine Krankschreibung erteilt. Nun stellt sich für mich allerdings noch die Frage, was nach der Arbeitslosigkeit bzgl. dem Elterngeld passiert. Ich habe gelesen, dass Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld nicht als Einkommen gerechnet wird. Erhalte ich dann nur den Mindestsatz von 300 €?
Vielen Dank vorab für die Antwort.
LG
von
honigkuchenpferd
am 15.07.2013, 11:31
Antwort auf:
Krankschreibung b. Risikoschwangerschaft u. Arbeitslosigkeit - Elterngeld?
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Monate mit bezug von Arbgeld I zählen als "0"
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.07.2013
Antwort auf:
Krankschreibung b. Risikoschwangerschaft u. Arbeitslosigkeit - Elterngeld?
Krankengeld aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkarankung wird bei der Berechnung des EG nicht hinzugenommen.
Dafür werden weiter vorne liegende Monate mit in den Berechnung genommen.
Arbeitslosigkeit und Krankengeldbezug wegen einer Erkranung die nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat zählt voll mit rein, jedoch mit 0,-€ je Monat.
Bei Dir sollte es ja schwangerschaftsbedingt sein, und wenn Du davor nicht arbeitslos warst, dann sollte daraus kein Schaden entstehen.
Wenn doch, dann würde ich den Fall bei der EG Stelle schildern und beantragen die durch zu ersetzenden Monate von noch weiter vorne zu nehmen (was in so einem Fall durchaus möglich ist (hatte eine Freundin von mir)).
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 15.07.2013, 12:10