Frage:
Krankschreibung, Beschäftigungsverbot, Elterngeld??
Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin in der 21. Ssw und habe mir vor knapp 4 Wochen eine Knieverletzung zugezogen, die auch operiert wurde. Mindestens 6-8 Wochen darf ich das Bein jetzt nicht belasten.
Nun bin ich die 4. Woche krankgeschrieben (bekomme also noch Lohnfortzahlung) und mache mir Sorgen was die Berechnung des Elterngeldes angeht, wenn ich dann nur noch Krankengeld bekomme. Das zählt bei der Elterngeldberechnung nicht mit, wenn ich richtig informiert bin.
Nach Aussage des Arztes, der mich auch operiert hat, werde ich voraussichtlich nicht mehr arbeiten gehen können vor der Entbindung im Juni.
Meine Frauenärztin kann mich nicht krankschreiben, da die Knieverletzung nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat, also nicht “schwangerschaftsbedingt“ ist.
Gibt es die Möglichkeit ein Beschäftigsverbot auszusprechen (evtl. durch den Hausarzt oder Orthopäden) oder eine andere Lösung, um die Einbußen beim Elterngeld zu verringern?
Ich arbeite in einem Labor und muss viel stehen und laufen.
Viele Grüße!
von
Marylin
am 03.02.2017, 22:22
Antwort auf:
Krankschreibung, Beschäftigungsverbot, Elterngeld??
Hallo,
ein Beschäftigungsverbot kommt nicht in Betracht, Sie haben ja eine Knieverletzung, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat.
Die Krankschreibung das richtige Mittel und diese wird, da auch sie nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat, das Elterngeld mindern.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.02.2017
Antwort auf:
Krankschreibung, Beschäftigungsverbot, Elterngeld??
nein. ein bv vom arzt gibt es nicht, da es keine medizinischen gründe für die Schwangerschaft sind. vom AG gibt es auch kein BV da du ja am Knie verletzt bist und das alles überhaupt nix mit der schwangerschaft zu tun hat. du kannst mit dem AG sprechen ob er dir einen anderen arbeitsplatz zuweist. wenn du wegen des knies krankgeschrieben wirst, rutschtst du halt ins krankengels. bv gibt es zum glück nicht mehr so leicht..
von
mellomania
am 03.02.2017, 23:13
Antwort auf:
Krankschreibung, Beschäftigungsverbot, Elterngeld??
Und Du glaubst wirklich, dass eine Juristin Dich hier öffentlich beim Sozialbetrug unterstützen wird?
von
Ninu
am 04.02.2017, 08:53
Antwort auf:
Krankschreibung, Beschäftigungsverbot, Elterngeld??
So groß werden die Einbußen IMO nicht sein. Ja, Krankengeld wird in deinem Fall dann mit 0 € in die Berechnung eingehen. Allerdings werden Monate in denen Du Mutterschutzgeld bekommst - was dann ja auch schon wieder VZ-Lohn wäre, ausgeklammert, sprich Du musst die 12 Monate Einkommen von vor dem Mutterschutz der KK mitteilen. Evtl hast Du ja auch noch Resturlaub, dann würde ich den versuchen auch noch vor dem Mutterschutz zu packen. Evtl werden dir also 1, evtl auch zwei Monate mit 0 € berechnet - je nachdem wann genau Mutterschutz beginnt und ob und wie noch Urlaub.
Ist halt blöde, aber Gründe für ein BV gibt es in deinem Falle so leider nicht. Wenn die arbeit ein Problem selbst wär - wegen Labor - dann hätte dein AG dir ja schon lange eines ausstellen müssen. Jetzt wäre es eh egal, weil eine AU IMMER einem BV höher gestellt ist. Selbst wenn also wer jetzt eines ausstellen könnte, wäre es ohne Belang.
Mitglied inaktiv - 04.02.2017, 09:14
Antwort auf:
Krankschreibung, Beschäftigungsverbot, Elterngeld??
Es gibt keine Möglichkeit, die Krankschreibung zu umgehen, da die Verletzung des Knies keine schwangerschaftsbedingte Einschränkung ist. Das beste ist, wenn du das einfach akzeptierst, dass du hier mit anderen Frauen, die eine Knieverletzung haben und deswegen krankgeschrieben sind, gleichgestellt bist.
Mitglied inaktiv - 04.02.2017, 10:15
Antwort auf:
Krankschreibung, Beschäftigungsverbot, Elterngeld??
Versuche mit Urlaub zu überbrücken und dann schaust Du ob Du doch arbeiten kannst.
Ich hatte etliche Knieoperationen und bin nach 3-4 Wochen immer arbeiten gewesen.
Krüken, schauen dass Du was sitzendes arbeitest, Arbeitsbereitschaft anbieten...
Ob Du Dich krankschreiben lässt entscheidest ja noch Du.
von
Sternenschnuppe
am 04.02.2017, 10:20
Antwort auf:
Krankschreibung, Beschäftigungsverbot, Elterngeld??
Was für eine saudoofe Frage ist das denn, Ninu?
Danke allen anderen für eure Antworten. Ich bin schon alles durchgegangen was evtl. machbar wäre.
Ich bin vom Typ her auch die Letzte, die sich vor der Arbeit drücken möchte. Nur die aktuelle Situation beschäftigt mich sehr und ich hatte gehofft, dass es vielleicht Ideen gibt , die mir weiterhelfen könnten.
Ich habe die Hoffnung, dass es mir doch schneller wieder besser geht und ich nochmal arbeiten gehen kann.
Ansonsten werde ich das so akzeptieren müssen wie es ist.
Nur in Ordnung finde ich diese Regelung was die Elterngeldberechnung nach Krankengelderhalt angeht nicht.
Einmal im Leben krank und dann wird man so abgestraft.
von
Marylin
am 04.02.2017, 22:02
Antwort auf:
Krankschreibung, Beschäftigungsverbot, Elterngeld??
Deine Sicht der Dinge macht den Unterschied. Elterngeld ist dafür gedacht, dass man einen Teil des erworbenen Einkommens der letzten 12 Monate in der Elternzeit als Lebenunterhalt zur Verfügung hat, um sich in der Zeit um das Kind zu kümmern.
Nun ist es so, dass du kein Einkommen erarbeiten kannst, solange du arbeitsunfähig bist. Trotzdem gibt es für dich 6 Wochen lang Lohnfortzahlung, und sogar anschließend Krankengeld. Das ist alles Geld, für das du nicht arbeiten musstest. Es ist eine Lohnersatzleistung.
Und trotzdem bekommst du immer noch Elterngeld, nur eben nicht auf der Basis von vollen 12 Monaten, die du gearbeitet hast.
Das geht übrigens auch Frauen so, die wegen pathologischem Schwangerschaftsverlauf ins Krankengeld kommen. Das ist keine Strafe, sondern einfach eine gesetzliche Regelung.
Frauen die nicht erwerbstätig und auch schwanger sind, und sich wegen einer Knie-OP ins KKH begeben müssen, erwerben sich auch keinen Elterngeldanspruch. Wäre das dann fair ihnen gegenüber, wenn du in der gleichen Lage volles Elterngeld erwirbst und sie nicht? Nur weil du einen Arbeitsvertrag hast und sie nicht?
Ändere deine Sicht auf die Dinge, sieh es nicht als Strafe, sondern schau auf deine Privilegien, dann fühlst du dich auch nicht mehr so schlecht.
Mitglied inaktiv - 04.02.2017, 22:21