Ich bin nicht verheiratet. Vor der Geburt meiner ersten Tochter (28.12.2012) verdiente ich über der Beitragsbemessungsgrenze und war somit freiwillig gesetztlich versichert. Ich nahm dann 2 Jahre Elternzeit. Im ersten Jahr übernahm ich die Krankenkassenbeiträge selbst. Im 2. Jahr arbeitete ich vom 01.01.14 bis 27.12.14 Teilzeit in Elternzeit mit Genehmigung meines Hauptarbeitgebers bei einer anderen Firma und war somit pflichtversichert. Seit dem 28.12.14 arbeitete ich wieder bei meinem Hauptarbeitgeber. Am 23.02.15 kamen meine Zwillinge zur Welt. Daher befinde ich mich jetzt wieder in Elternzeit. Bin ich jetzt während der Elternzeit automatisch gesetzlich versichert wie im letzten Jahr? Oder muss ich mich wieder freiwillig versichern und die Beiträge werden dann aus dem ruhenden Arbeitsverhältnis berechnet? Ich war vom ersten ausgegangen. Aber mein Hauptarbeitgeber ist anderer Meinung.
von Vickys_Mama am 20.03.2015, 22:49