Hallo zusammen,
unser Sohn ist ziemlich plötzlich (9 Wochen zu früh) auf die Welt gekommen.
Meine Frau ist Lehrerin, privat versichert (verdient aber unter der Bemessungsgrenze), ich bin gesetzlich versichert (verdiene weniger als sie).
Die Fragen:
1. Grundsätzlich: wo ist das Kind ab Geburt versichert, wenn es bislang noch nicht bei der Versicherung angemeldet wurde? Die im Krankenhaus wollten das sofort wissen, wir haben jetzt mal meine Frau angegeben, aber unterschrieben ist noch nichts, weil ich überall lese, dass man die Versicherung bis 2 Monate nach Geburt abschließen kann. Der Versicherungsmensch kommt diesen Freitag, früher ging es nicht. Dann bleiben aber immer noch über 4 Wochen bis zur 2 Monatsfrist.
2. Wenn meine Frau unterhalb der Bemessungsgrenze verdient können wir uns die Versicherung doch eigentlich frei aussuchen, oder? Also je nach Kosten privat, sonst bei mir in der GKV umsonst.
3. Gibt es Empfehlungen ob gesetzlich (kostenfrei) oder doch lieber privat (Debeka, Kosten bislang unbekannt, im Netz kursieren wilde Zahlen, so dass wir erstmal auf den Vertreter warten wollen, damit das einigermaßen konkret wird?
Im Voraus schon vielen Dank für Eure Hilfe!
Liebe Grüße
Josh
von
Josh77
am 06.08.2014, 13:24
Antwort auf:
Krankenversicherung nach Geburt
Hallo,
das Kind wird bei dem versihcert, der mehr verdient. Ein Wahlrecht besteht nicht
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.08.2014
Antwort auf:
Krankenversicherung nach Geburt
Hallo Josh,
erstmal Gratulation zur Geburt Deines Kleinen!! Ich stand nach der Geburt meiner Zwillinge (auch 9 Wochen zu früh) auch vor dieser Entscheidung (einziger Unterschied, ich bin freiwillig GKV versichert, mein Mann privat) und es war echt nervenaufreibend, da man in einer solchen Situation sich ja eigentlich um anderes kümmern möchte.... Also anbei mein (Halb)Wissen zu Deinen Fragen, hoffe es hilft....
1. Bei mir war es so, dass die Kinder erst als GKVler behandelt wurden, da ich bei der GKV bin. War aber letztlich nicht schlimm, da auf der Station kein Unterschied zwischen PKV und GKV Kindern gemacht wurde. Ich denke, dass der Chefarzt öfters vorbei gekommen wäre, wenn die Kinder von vornherein PKV versichert gewesen wären ;-). das mit den 2 Monaten Entscheidungszeit stimmt, ich habe mir bis eine Woche vorher Zeit gelassen und bis dahin auch nichts unterschrieben. Am Ende des KH-Aufenthalt hat dann die PKV alles mit dem KH direkt geregelt.
2. Das mit dem Aussuchen würde ich eher kritisch sehen, da letztlich der Versicherungsstatus des Mehrverdieners ausschlaggebend ist. Frage hier ist auch ob Du Pflicht- oder Freiwillig versichert bist bei der GKV. Hier bin ich mir aber nicht ganz so sicher... Der Versicherungsstatus Deiner Frau ist letztlich auch für die Versicherungskosten Deiner Frau in der Elternzeit relevant aber das weißt Du wahrscheinlich schon... (PKV muss in der Regel weitergezahlt werden).
3. Letztlich ist es eine individuelle Entscheidung. Ich habe mich für eine private Versicherung entschieden, da ich in der GKV meine Kinder nur freiwillig versichern konnte (ca. 150 Euro pro Monat und Kind) und die PKV günstiger war und zudem bessere und umfangreichere Leistungen angeboten hat (CA-Behandlung, besserer Zugang zu Leistungen etc.). Letztlich die Leistungen, die ich bei einer GKV-Versicherung noch im Rahmen einer Zusatzversicherung mit abgeschlossen hätte (hätte das Ganze auch teurer gemacht). Im Nachgang habe ich es (bisher) nicht bereut, da ich das Gefühl habe, dass viele Dinge komplikationsloser erstattet werden. -Ist aber natürlich auch die Frage welchen Vertrag Du abschließt. Hier wurde ich Dir empfehlen, ein größtmögliches Paket an Leistungen abzuschließen, da Du nachher evtl. immer runterstufen kannst auch ohne Gesundheitsprüfung. Apropos: Das war bei mir auch nicht unwesentlich für die Entscheidung: Frühchen wird ja seitens der Versicherung ein erhöhtes Risiko an Folgeerkrankungen zugeschrieben (ob das jetzt stimmt oder nicht sei dahingestellt, die gehen halt nach ihren Statistiken), d.h. ich hatte die Befürchtung, dass wenn ich mich später anders entscheiden sollte, die Kinder ohne Gesundheitsprüfung nicht mehr in die PKV kommen bzw. wenn dann nur mit hohen Rsikoaufschlägen aufgrund der Frühgeburtlichkeit. Umgekehrt muss eine GKV die Kinder immer aufnehmen (wenn sich die Einkommensverhältnisse ändern) unabhängig vom Gesundheitsstatus. Was nervig bei der PKV ist, ist dass man die ganzen Rechnungen vorstreckt und sich dann wieder erstatten lässt. Das kann ganz schön viel Zeit kosten und würde bei der GKV natürlich entfallen. Es ist aber auch interessant mal zu sehen, was die Ärzte alles abrechnen und man hat so auch eine Kontrollfunktion. Apropos: Bisher habe ich nicht bemerkt, dass meine Kinder bevorzugt behandelt werden nur weil sie PKVler sind. Finde ich aber auch gut, da gerade bei Kinder der Versichertenstatus für eine Behandlungsbevorzugung nicht ausschlaggebend sein darf!
Falls Du weitere Fragen hast, kannst Du Dich gerne melden. Ruf aber am besten auch mal Deine GKV an (Leistungsabteilung) die haben eigentlich die Pflicht Dich hier umfassend zu beraten!
Euch weiterhin alles Gute und einen guten Start!!
LG
von
Inni77
am 07.08.2014, 10:18
Antwort auf:
Krankenversicherung nach Geburt
Hallo Josh77,
bei uns war der Fall ähnlich, nur anders herum. Ich Gkv und mein Mann privat auch unterhalb der Grenze. Ich hab etwas mehr brutto als er.
Mein Kind ist Gkv versichert, durfte ich aussuchen.
Es ist richtig, dass das Kind beitragsfrei in der Gkv ist.
Meine Empfehlung ist auch die Gkv, da wie gesagt beitragsfrei und kein marginaler Unterschied in den Leistungen hinsichtlich der privaten. Im Gegenteil.
Dein Versicherungsmann wird dir aber die private empfehlen, da er hier Provision erhält.
Zum Thema Krankenhaus und noch nicht versichert.Ist nicht schlimm, teile es einfach dem Arzt oder Schwester mit wo euer kleines hinsoll. Wird dann später abgerechnet. ( war bei uns auch so- unser kleiner war auch zu früh).
Ich hoffe, ich könnt helfen, liebe Grüße und ich drück euch Daumen für euer kleines ( die kleinsten sind die größten Kämpfer) ;-)
von
Monimaus82
am 07.08.2014, 10:20
Antwort auf:
Krankenversicherung nach Geburt
Nachtrag zu inni
Das Gehalt ist unrelevant, solang man unterhalb der bemessungsgrenze ist. ( habe ich bei Gkv nachgefragt, da ich in Zukunft weniger als mein Mann verdiene und angst hatte, dass ich kind ummelden muss).
Die sagten unterhalb der bemessungsgrenze egal, muss halt jedes Jahr nachweisen, dass er weiter unterhalb ist.
von
Monimaus82
am 07.08.2014, 10:28
Antwort auf:
Krankenversicherung nach Geburt
Vielen Dank an die Antwortersteller!
Grundsätzlich beruhigt es mich, dass ich den Termin noch nicht verschlafen und wirklich die 2 Monate Zeit habe.
Tendenz geht jetzt eher in die PKV. Wenn meine Frau nach Ihrer Auszeit wieder berufstätig wird, wird das mit der Bemessungsgrenze wohl sehr eng, weil Beamte ja fürs Kinderkriegen und Heiraten schöne Zuschläge erhalten)... mal schauen, was uns der Versicherungsmensch so alles erzählt.
Nochmal vielen Dank an alle!
von
Josh77
am 07.08.2014, 15:45