Hallo Frau Bader, meine Situation ist wie folgt, ich bin freiwillig in der GKV versichert, nun auf Grund einer Frühgeburt ( am10.12. entbunden) bis Anfang März in Mutterschutz. Mein Arbeitsvertrag läuft am 31.08.2014 aus. Danach muss ich mich ( Ltd m Arbeitgebers) arbeitslos melden, möchte gerne für insgesamt 1Jahr Elternzeit nehmen. Nun meine Fragen, wenn ich mich arbeitslos gemeldet habe, bin ich dann automatisch wieder normal gesetzlich Krankenversichert, oder kann/darf/ muss ich mich gar nicht arbeitslos melden (wahrscheinlich ja schon wegen der Rentenversicherung,oder?)für die Zeit bis Ende August muss ich mich ja weiterhin freiwillig krankenversichern, aber danach? Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühen
von silanda am 02.01.2014, 16:56