Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit der Geburt meiner Tochter im Sept. 2012 in 3-jähriger Elternzeit. Elterngeld bekomme ich noch bis August 2013. Danach würde ich gerne bis zum Ende der Elternzeit einen Minijob auf 400 € Basis annehmen. Wie sieht es da mit der Sozialversicherung aus? Für die Elternzeit habe ich bei meiner Krankenkasse Anspruch auf eine beitragsfreie Mitgliedschaft. Ich leben mit dem Vater zusammen, wir sind aber nicht verheiratet. Daher kann ich mich nicht familienversichern. Ändert sich dann mit Beginn des Minijobs etwas? Muss ich mich dann selber verischern (derzeit ca 140€) oder habe ich Anspruch solange ich nicht mehr als die 400,- € verdiene weiterhin beitragsfrei versichert zu bleiben? Mit freundlichen Grüßen
von flituro am 15.04.2013, 13:33